Ratsbürgerentscheid vorgeschlagen
Die Bürger sollen sich beteiligen können

Ein Ratsbürgerentscheid soll Klarheit bringen: Demnächst könnten die Elsdorfer selbst über die Zukunft der 26.000 Quadratmeter großen Fläche an der Ohndorfer Straße entscheiden. | Foto: Marco Führer
  • Ein Ratsbürgerentscheid soll Klarheit bringen: Demnächst könnten die Elsdorfer selbst über die Zukunft der 26.000 Quadratmeter großen Fläche an der Ohndorfer Straße entscheiden.
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Elsdorf - Die Entwicklung der Ohndorfer Straße ist seit einiger Zeit
Streitpunkt zwischen der Stadt und einer Bürgerinitiative. Das von
dieser beantragte Bürgerbegehren hat die Stadt prüfen lassen. Laut
Gutachter ist es rechtlich unzulässig. Entscheiden muss letztlich der
Rat. Bürgermeister Andreas Heller hat dem Stadtrat jetzt einen
Ratsbürgerentscheid vorschlagen.

Die nötigen acht Prozent der Einwohnerstimmen für ein
Bürgerbegehren hatte die Bürgerinitiative „Unser Elsdorf, jetzt
nicht aufgeben!” zwar hinter sich. Auf den Vordrucken ließ sich
nicht erkennen, dass die Unterzeichner mit ihren Unterschriften ein
Bürgerbegehren unterstützen sollen.
Außerdem kritisierten die Rechtsgutachter, dass zwischen
Fragestellung und Begründung ein notwendiger und klarer Bezug fehle.
Trotzdem würden die 2.000 Stimmen wertgeschätzt, so der
Bürgermeister. „Die Gestaltung in unserer Stadtmitte ist eine
große Chance für Elsdorf, bei der ich eine große Beteiligung aller
Elsdorferinnen und Elsdorfer ermöglichen möchte”, sagt Heller.
Im Paragraphen 26 der Gemeindeordnung NRW ist für den Fall, dass die
Stadt ein nicht zulässiges Bürgerbegehren aufgreifen will, die
Möglichkeit vorgesehen, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen.
Für einen Bürgerentscheid muss zunächst eine gesetzlich festgelegte
Anzahl von Anwohnerstimmen eingereicht werden. Den
Ratsbürgerentscheid hingegen muss der Rat nur mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln beschließen. Wie bei einem Bürgerbegehren auch können
die Einwohner von Elsdorf dann entscheiden, ob überhaupt an der
Ohndorfer Straße gebaut wird. Auf die von der Stadt vorgegebene und
ebenfalls rechtlich geprüfte Fragestellung können die Bürger mit Ja
oder Nein antworten. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein
beantwortet. Am 10. Oktober hatte die Bürgerinitiative eine Liste mit
2.339 Unterschriften eingereicht, um ein Bürgerbegehren gegen die
geplanten Maßnahmen an der Ohndorfer Straße zu starten. Laut einer
Machbarkeitsstudie könnten nach dem Verkauf der städtischen
Grundstücke auf der 26.000 Quadratmeter großen Fläche etwa
Wohnungen oder ein Nahversorger errichtet werden. Den Erlös will die
Stadt in die sanierungsbedürftigen Sportstätten und das Elsdorfer
Stadion investieren. Beides will die Initiative verhindern. Der
Bürgermeister hat den Vertretern der Initiative angeboten, sich einen
Tag vor der Ratssitzung zu treffen, um über die Machbarkeitsstudien
zu sprechen. Bewilligt der Rat den Ratsbürgerentscheid in seiner
Sitzung am 19. Dezember, wäre das der erste für die Stadt Elsdorf
und einer der wenigen in ganz Deutschland. Die Elsdorfer selbst
könnten bei bewilligtem Ratsbürgerentscheid über die Maßnahmen an
der Ohndorfer Straße am 18. März 2018 abstimmen.  

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