Interkommunale Lösung
Kerpen und Elsdorf teilen Leitung der Rechnungsprüfung

Die Bürgermeister Andreas Heller (links) und Dieter Spürck haben die Vereinbarung unterzeichnet. | Foto: Stadt Elsdorf
  • Die Bürgermeister Andreas Heller (links) und Dieter Spürck haben die Vereinbarung unterzeichnet.
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Elsdorf/Kerpen - Zukünftig werden die Städte Kerpen und Elsdorf eine gemeinsame
Leitung der Rechnungsprüfung haben. Nachdem die Stelle in der Stadt
Elsdorf vakant geworden war, hatte die Stadtverwaltung Elsdorf eine
interkommunale Zusammenarbeit als Lösung vorgeschlagen. Sowohl in der
benachbarten Stadtverwaltung als auch in den politischen Gremien
beider Städte stieß der Vorschlag auf Zustimmung. In den
Ratssitzungen in Kerpen und in Elsdorf sowie in den jeweils vorherigen
Sitzungen der Rechnungsprüfungsausschüsse wurde dem interkommunalen
Ansatz gefolgt.
Somit wird zukünftig Hans-Jakob Klinkhammer, Leiter der Kerpener
Rechnungsprüfung, beide Rechnungsprüfungsämter federführend
leiten. Für die Arbeitszeitanteile zahlt Elsdorf eine
Kostenerstattung in Höhe von 25 Prozent der Personal- und Sachkosten
an die Stadt Kerpen.
Dies wurde an Parametern wie Einwohnerzahl, Mitarbeiterzahl, Fläche
des Stadtgebietes, Bilanzsummen sowie Haushaltsvolumina beider Städte
berechnet. Von der Einsparung von Kosten und Aufwand profitieren beide
Kommunen, bei einer gleichzeitigen Gewährleistung einer effektiven
und effizienten örtlichen Rechnungsprüfung.
„Die Zeiten, in denen Städte ihre Aufgaben völlig autark
bewältigen können, sind vorbei. Die interkommunale Zusammenarbeit
ist ein wichtiger Ansatz zur Lösung der vielfältigen
Herausforderungen einer Kommune“, betont der Kerpener Bürgermeister
Dieter Spürck. Auch sein Elsdorfer Amtskollege Andreas Heller
begrüßt die Zusammenarbeit: „Wir arbeiten bereits in der
`Arbeitsgruppe Hambach´ vertrauensvoll mit Kerpen zusammen. Daher
freue ich mich, dass wir nun auch in Personalfragen Synergie- und
Einspareffekte schaffen können. Der Politik danke ich für diese
weitsichtige Entscheidung.“
Die nun getroffene öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung
beider Städte wurde bereits mit dem Rhein-Erft-Kreis als
Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Die Vereinbarung tritt am 1. April in Kraft und ist zunächst bis zum
31. Dezember 2018 befristet. „Andere reden nur über interkommunale
Zusammenarbeit, während wir erfolgreiche Umsetzungen schaffen. So ist
dies ein erster Schritt in die richtige Richtung; weitere Schritte
sind nicht ausgeschlossen“, verdeutlichen beide Bürgermeister.
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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