Am 18. März bestimmen die Elsdorfer mit
Stadtrat beschließt den Ratsbürgerentscheid

Wie es hier an der Ohndorfer Straße städteplanerisch weitergeht, darüber sollen die Elsdorfer Bürger  per Ratsbürgerentscheid bestimmen. | Foto: Führer
  • Wie es hier an der Ohndorfer Straße städteplanerisch weitergeht, darüber sollen die Elsdorfer Bürger per Ratsbürgerentscheid bestimmen.
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Elsdorf - (me) Die Fragestellung ist etwas sperrig. „Soll für den in
Elsdorf-Angelsdorf innerhalb des Straßengevierts Ohndorfer
Straße/Alemannenstraße/Keltenweg/Gotenweg liegenden Bereich ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, anschließend
dortige städtische Grundstücke zu verkaufen und mit dem Erlös die
notwendige Sanierung des Elsdorfer Stadions und der daran angrenzenden
Sportstätten finanzieren zu können? – Ja oder Nein?“

Die Elsdorfer Bürger sind am 18. März aufgerufen über die
Entwicklung an der Ohndorfer Straße zu entscheiden

Der Elsdorfer Stadtrat ist mit großer Mehrheit dem Vorschlag von
Bürgermeister Andreas Heller zu einem Ratsbürgerentscheid über die
zukünftige Gestaltung der Stadtmitte gefolgt.

Vor rund einem halben Jahr hatte die Verwaltung die Idee präsentiert,
eine passende Fläche an der Ohndorfer Straße aufzuwerten und durch
den Erlös des Verkaufs die benachbarten, nicht mehr zeitgemäßen
Sportstätten zu sanieren.

Daraufhin hatte eine Bürgerinitiative Unterschriften gesammelt, um
eine Umgestaltung der Fläche des Asche- und des Schotterparkplatzes
an der Ohndorfer

Eine rechtliche Prüfung der Kanzlei Lenz & Johlen hat die
eingereichten Unterlagen der Bürgerinitiative als unzulässig für
die Einleitung eines Bürgerbegehrens eingestuft.

Trotz der Unzulässigkeit sollen die Unterschriften wertgeschätzt und
auf freiwilliger Basis nun als Wunsch nach breiter Beteiligung
umgesetzt werden.

Zuvor hatte die Bürgerinitiative versucht mittels einstweiliger
Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung in der
Ratssitzung zu verhindern.

So sollte ein Beschluss über die Unzulässigkeit der
Unterschriftslisten als auch über einen freiwilligen
Ratsbürgerentscheid verhindert und von der Tagesordnung genommen
werden.

Das Verwaltungsgericht lehnte das Ersuchen als unbegründet ab und
ließ damit den vorgeschlagenen Weg der Stadtverwaltung zu.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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