Ein Herz für Schwalben
Wer Schwalbennester zerstört, muss mit einer Strafe rechnen

Elsdorf - Dem Volksmund nach sollen Schwalben den Häusern, unter deren Dächern
sie Nester bauen, Glück bringen. Aber leider wird die heimische
Vogelart immer seltener. Schwalben sind zwar beliebt. Doch
spätestens, wenn der Kot aus den Nestern die Hausfassade beschmutzt,
ist es bei vielen Menschen mit der Liebe vorbei, und die Nester
verschwinden von jetzt auf gleich. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz
ist es verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Wer
dagegen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Der Schutzstatus
für Schwalben gilt im Übrigen ganzjährig. Unsere Leserin Silke
Schneiders geht mit positivem Beispiel voran und hat an ihrem Haus in
Elsdorf-Oberembt künstliche Schwalbennester angebracht, die im
Fachhandel erhältlich sind. Sie hofft, dass die Vögel diese
Nistmöglichkeiten annehmen werden.

Silke Schneiders aus Oberembt macht bei Spaziergängen mit ihrem Hund
immer wieder die Beobachtung, dass Schwalbennester von Hauswänden
entfernt werden. An ihrem Haus hat sie jetzt mehrere künstliche
Schwalbennester angebracht. „Im Rahmen des ‚kleinen Mannes‘
versuche ich etwas zu tun und den Tieren zu helfen. Ich freue mich,
wenn ich in meinem Garten Insekten sehe. Schwalben fangen aber auch
eine Menge Insekten“, erklärt die OP-Schwester, die in Köln
arbeitet und seit drei Jahren in Oberembt lebt. In ihrem Garten gibt
es ein Insektenhotel und einen Schmetterlingsstrauch, der mit seinen
Blüten Schmetterlinge anzieht. Bis zu 2.500 Schnaken fängt ein
Schwalbenpaar, wenn es Junge hat - pro Tag, ist beim Naturschutzbund
(NABU) nachzulesen.
Mit der Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ zeichnet der NABU
jährlich Menschen und Häuser aus, bei und an denen die
Glücksbringer willkommen sind.
Silke Schneiders möchte ihre Mitmenschen für den Schutz der
Schwalben sensibilisieren.
Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises macht darauf
aufmerksam, dass Schwalben zu den besonders geschützten Tierarten
gehören.
Sie unterliegen der EG-Vogelschutzrichtlinie und dem
Bundesnaturschutzgesetz, das verbietet Nester zu beschädigen oder gar
zu zerstören. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet. 
„Der Bußgeldrahmen geht bis in eine Höhe von 50.000 Euro“,
erläutert Carmen Reinders, Artenschutzbeauftragte des
Rhein-Erft-Kreises.
Der Schutz gilt ganzjährig. Auch dann, wenn die Nester nicht benutzt
werden oder die Vögel im Winterquartier in Afrika sind, aber danach
die Nester wieder aufsuchen. „Die Vögel sind standorttreu und
kehren immer wieder an die gleichen Niststellen zurück“, erklärt
Reinders. Der Hauseigentümer habe eine Duldungspflicht. Steht im
Rahmen von energetischen Maßnahmen eine Fassadensanierung an, dann
muss die Entfernung der Nester durch die Behörde genehmigt werden.
„In diesem Fall bekommt der Hauseigentümer die Auflage, im
kommenden Frühjahr an gleicher Stelle Kunstnester anzubringen“,
betont Carmen Reinders.
Kot an der Hauswand lässt sich ganz einfach durch die Anbringung von
Kotbrettern reduzieren.
Gut findet Silke Schneiders auch sogenannte Schwalbenhäuser, die auch
Schwalbenturm oder -hotel bezeichnet werden. Darin finden viele Nester
Platz. 
„Es wäre schön, wenn es davon in Elsdorf einige im öffentlichen
Raum geben würde“, wünscht sich Silke Schneiders. 

 

- Martina Thiele-Effertz

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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