Kostenerstattung an die Stadt
Beleuchtung der Weihnachtsbäume möglich

Foto: Düster

Erftstadt. Trotz der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung der Bundesregierung können die Weihnachtsbäume in den Ortsteilen auch dieses Jahr leuchten, erklärt die Stadt Erftstadt. Zwar sei man angehalten, nicht notwendige Energie einzusparen, dieses Gebot gelte aber nicht für Privatpersonen, Vereine oder Unternehmen.

„Wenn ein Weihnachtsbaum in einem Ortsteil leuchten soll, kann ein Dritter die Finanzierung übernehmen“, so die Stadt. Die Kosten für die Beleuchtung eines Baumes - in Höhe von 10 Euro - müssen an die Stadtkasse erstattet werden. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist Bernd Willems, der per Mail an bernd.willems @erftstadt.de oder unter Telefon 02235 409-432 zu erreichen ist.

Der Weihnachtsbaum im Rathaus wird dieses Jahr ohne Lichterkette bleiben.

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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