Fußgängerüberweg
Ein Zebrastreifen weg, der andere ausgebaut

Der Zebrastreifen an der Einmündung zur Tempo-20-Zone wurde entfernt, weil er nicht den novellierten Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen entspricht. | Foto: Gabriele Rupprecht
2Bilder
  • Der Zebrastreifen an der Einmündung zur Tempo-20-Zone wurde entfernt, weil er nicht den novellierten Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen entspricht.
  • Foto: Gabriele Rupprecht
  • hochgeladen von REDAKTEURIN Gabriele Rupprecht

Erftstadt-Liblar - (gr) Im Katholischen Kindergarten St. Alban in der Carl-Schurz-Straße
105 ist die Entrüstung groß. Denn der vor dem Eingang befindliche
Zebrastreifen ist entfernt worden. Herbert Derkum hat zwei Enkelkinder
in der Kita und kann nicht verstehen, warum der Zebrastreifen weg ist:
„Das ist doch die Zuwegung zum Kindergarten und außerdem auch
Schulweg. Auch zur Apotheke führte der Zebrastreifen. Ohne den
Zebrastreifen ist der Weg sehr gefährlich.“ Derkum hat vor, sich in
dieser Angelegenheit mit der technischen Beigeordneten Monika
Hallstein in Verbindung zu setzen. Im Kindergarten liegt eine Petition
zur Sammlung von Unterschriften für die Wiederherstellung des
Zebrastreifens aus, damit die Querung der Straße für die Kinder
sicher wird.

Hintergrund ist, dass der Rhein-Erft-Kreis und die Bezirksregierung
Köln die Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen
novelliert haben und die Stadt die Bedingungen fristgerecht umsetzen
muss. Noch in seiner Sitzung im April hatte der Ausschuss für
öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, sich für den Erhalt
beider Zebrastreifen an der Kreuzung Köttinger
Straße/Carl-Schurz-Straße einzusetzen. Bei einem Ortstermin mit
Vertretern des Kreises und der Bezirksregierung wurde ausgehandelt,
dass der Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich zur Tempo-20-Zone
jedoch entfernt werden soll. Zur Begründung heißt es in der
Beschlussvorlage für die Ausschussitzung am 5. September: „Beim
Ortstermin wurde die eingeschränkte Sicht auf querende Fußgänger
bei wartenden KFZ vor der Einmündung in die Köttinger Straße
bemängelt. Gleichfalls besteht hier die Gefahr, dass Kraftfahrer,
welche in die Geschäftsstraße (Tempo 20-Zone) einfahren, aufgrund
des vorangegangenen Abbiegeprozesses im Kreuzungsbereich den
vorhandenen Fußgängerüberweg zu spät erkennen.“

Der Zebrastreifen auf der Köttinger Straße in Höhe der
Carl-Schurz-Straße kann jedoch erhalten bleiben unter der
Voraussetzung, dass die Stadt bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu
gehören die Verbesserung der Beleuchtung, die Verlängerung der
Mittelinsel und die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen für
Radfahrer zwischen Carl-Schurz-Straße und Gartenstraße. Die
Umsetzung hat begonnen.

Der Zebrastreifen an der Einmündung zur Tempo-20-Zone wurde entfernt, weil er nicht den novellierten Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen entspricht. | Foto: Gabriele Rupprecht
Der Zebrastreifen auf der Köttinger Straße bleibt erhalten, muss aber ertüchtigt werden. | Foto: Gabriele Rupprecht
Redakteur/in:

REDAKTEURIN Gabriele Rupprecht aus Erftstadt

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.