Ausschuss zur Flutkatastrophe
Erweiterung des Untersuchungsauftrags gefordert

Die Aufarbeitung der Flutkatastrophe soll gerade hinsichtlich der Kiesgrube Erftstadt-Blessem auf den Zeitraum bis 2015 ausgeweitet werden, so die Forderung von CDU und FDP in NRW. | Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild
  • Die Aufarbeitung der Flutkatastrophe soll gerade hinsichtlich der Kiesgrube Erftstadt-Blessem auf den Zeitraum bis 2015 ausgeweitet werden, so die Forderung von CDU und FDP in NRW.
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Die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und FDP wollen den Untersuchungsauftrag Im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe vom Juli 2021 auf die Amtszeit der rot-grünen Vorgängerregierung erweitern. Konkret geht es um den Erdrutsch von Erftstadt-Blessem, bei dem ein Bereich am Rand der ortsansässigen Kiesgrube abgesackt war. Mehrere Häuser waren in der Folge eingestürzt.

CDU-Ausschusssprecher Thomas Schnelle erklärte: «Hier liegen eventuelle Versäumnisse der Behörden im Zeitraum zwischen der Genehmigung 2015 und der Überflutung der Kiesgrube mit den daraus entstandenen, schwerwiegenden Schäden vor.»

Ohne eine Ausweitung des Untersuchungsauftrages könne der Ausschuss Zeugen nur zum Handeln der CDU/FDP-Landesregierung von Juli bis Anfang September 2021 befragen, so Schnelle. Eine Erweiterung des Auftrags müsste vom Landtag beschlossen werden. Dafür wäre auch die Zustimmung der Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen notwendig. Schnelle zeigte sich zuversichtlich, dass beide Fraktionen die Erweiterung mit auf den Weg brächten.

Zulassung aus dem Jahr 2015 im Fokus

Im Laufe der Ausschussarbeit sei der Verdacht aufgekommen, dass die Kiesgrube Blessem nicht ausreichend geschützt gewesen sei, sagte FDP-Ausschusssprecher Werner Pfeil. Der Untersuchungsauftrag müsse daher auf die Zulassung des Sonderbetriebsplans durch die Bezirksregierung Arnsberg für die Errichtung des Hochwasserschutzwalls im Jahr 2015 ausgeweitet werden. «Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Zulassung», heißt es im Antrag von CDU und FDP.

Auch die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt derzeit zur strafrechtlichen Relevanz der Ereignisse. Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus und Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen und Verstoß gegen das Bergbaugesetz.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220315-99-532640/3

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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