Kostenlose Wiegeaktion der Polizei
Für Camper am 11. Juni in Lechenich
Rhein-Erft-Kreis (vd). „Damit alle Camper sicher an ihrem Urlaubsziel ankommen, bieten wir erneut diesen kostenlosen Service an,“ erklärt Polizeioberrat Christian Rössler, Leiter der Direktion Verkehr im Rhein-Erft-Kreis. Und so werden am Dienstag, 11. Juni, Beamte des Verkehrsdienstes von 15 bis 18 Uhr eine zweite kostenlose Wiegeaktion für Wohnwagen und Wohnmobile anbieten - auf dem Pendler-Parkplatz an der Bonner Straße und der Bundesstraße B265 in Erftstadt-Lechenich.
Die erste Aktion war im März auf große Resonanz gestoßen. Die Rhein-Erft-Kreis-Polizei betont: „Bei dieser Aktion stehen Prävention und Beratung im Vordergrund, es findet keine Kontrolle mit Ahndung möglicher Ordnungswidrigkeiten statt.“
Das Gewicht ist entscheidend
Aber warum ist das Gewicht des Wohnwagens für Camper so wichtig? „Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs entscheidet, welche Fahrerlaubnis der Fahrzeugfahrer benötigt. Je nach zulässiger Gesamtmasse kann ein Führerschein der Klasse B ausreichen. Eventuell kann aber auch ein Führerschein der Klasse B96 oder sogar BE erforderlich sein“, erklären die Beamten des Verkehrsdienstes. Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass es eine maximal zulässige Zuladung für Wohnwagen und Wohnmobile gebe. „Darüber hinaus verlängert sich der Bremsweg erheblich, wenn man mit einem überladenen Fahrzeug fährt“, so die Experten.
Viele nützliche Infos
Im Rahmen der Aktion wird aber nicht nur das Gewicht gemessen. Die Beamten prüfen vor Ort zum Beispiel auch die Anhängevorrichtung der Anhänger und informieren über den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Sicherung von Gasflaschen oder zur generellen Ladungssicherung, denn: „Die falsche Ladung von Wohnwagen oder Wohnmobilen ist immer wieder Ursache für teils tragische Unfälle im Straßenverkehr“, erklärt Polizeioberrat Christian Rössler. Zudem informieren die Beamten über die Planung von Pausen, über mögliche Ablenkungsfaktoren oder die Bildung einer Rettungsgasse im Reiseverkehr.
„Interessierte müssen ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Zugfahrzeugs sowie des Anhängers beziehungsweise des Wohnmobils mitbringen. Eine vorherige Anmeldung zu der Aktion ist nicht nötig“, heißt es abschließend seitens der Polizei.
Redakteur/in:Düster Volker aus Erftstadt |
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