Stadt Erftstadt informiert
Hundesteuer: Es gilt der Mehrjahresbescheid

Foto: Chalabala / Stock.Adobe.com
  • Foto: Chalabala / Stock.Adobe.com

Erftstadt (vd). Die Stadt Erftstadt weist darauf hin, dass kein neuer Bescheid zur Hundesteuer versandt wird. „Der Mehrjahresbescheid von 2024 über die Hundesteuer ist auch für das neue Haushaltsjahr 2025 gültig“, erklärt die Verwaltung und ergänzt: „Die im Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen bleiben so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden.“

Ziel der Umstellung war und ist es, Abläufe zu vereinfachen und Kosten einzusparen. Gründe für Änderungen des Steuerbescheids wären beispielsweise eine Anpassung des Steuersatzes, eine veränderte Anzahl an Hunden, neue Besitzer oder neu erlassene Ermäßigungsgrundlagen. Änderungen aufgrund einer neuen Hundesteuersatzung würden per Bekanntgabe der Satzung im Amtsblatt der Stadt erfolgen. Die Mehrjahresbescheide über die Hundesteuer von 2024 sollten daher für die Folgejahre sorgfältig aufbewahrt werden, um Fälligkeitstermine nicht zu versäumen.

Die Stadt empfiehlt, der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Liege dies nicht vor, seien die gesetzlichen Fälligkeitstermine - 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November – jedes Jahr zu beachten. Im Falle von Veränderungen – insbesondere hinsichtlich der Adresse – bittet die Stadt Hundehalter um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen.

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

36 folgen diesem Profil