Lärmaktionsplan Erftstadt
Stellungnahme bis zum 26. März möglich
Erftstadt (vd). Die Bürger der Stadt Erftstadt haben bis zum 26. März die Möglichkeit, Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie abzugeben. Dabei handelt es sich um die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan, der bis zum Sommer 2024 aufgestellt werden muss.
Aus den Rückmeldungen und Ergebnissen der ersten Beteiligung sowie im Besonderen aus den Daten der Lärmkartierung wurden Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet, die wiederum zu prüfen und zu begutachten sind. Die Lärmkarten wurden seitens des LANUV, dem NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, zur Verfügung gestellt. Sie zeigen auf, welche Lärmquellen und Auswirkungen es gibt.
Für Erftstadt sind dies Lärmbelastungen von Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist Erftstadt Verkehrslärm ausgehend von der A1, A61, A553, B265 und L495 ausgesetzt. Diese Straßen unterliegen der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes sowie des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Folglich sind diese Straßenbaulastträger auch für die Begutachtung und Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen verantwortlich.
Die Stadt Erftstadt betont: „Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In NRW sind die Städte für die Erstellung von Lärmaktionsplänen verantwortlich. Ausnahmen existieren etwa für Haupteisenbahnstrecken des Bundes sowie Bundeswehrstandorte wie den Fliegerhorst in Nörvenich.“ Bei der Neuaufstellung des Lärmaktionsplans sei die Mitwirkung der Öffentlichkeit wichtig.
Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplanes steht über die Internetseite der Stadt Erftstadt bereit. Dort sind auch weitere Informationen sowie Verlinkungen für die Stellungnahmen hinterlegt.
Redakteur/in:Düster Volker aus Erftstadt |
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