Testen und Shoppen
Weitzel: 21 Testzentren in Erftstadt machen die Ausnahme möglich
Erftstadt - (red) Seit inzwischen sieben Tagen liegt im Rhein-Erft-Kreis die
Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner deutlich über 100.
Deshalb sieht die ab Montag (29. März) in Kraft getretene CoronaSchVO
wieder verschärfte Regelungen für das Kreisgebiet vor. Für den
Rhein-Erft-Kreis greift die sogenannte Corona-Notbremse, allerdings
mit entsprechenden Ausnahmen.
Dies bedeutet, dass die zum 8. März vorgenommenen Öffnungen und
Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssen.
Von dieser Notbremse gibt es jedoch eine Ausnahme, erläutert
Bürgermeisterin Carolin Weitzel: „Wenn potentielle Kunden, Besucher
und Nutzer einen tagesaktuellen, nicht älter als 24 Stunden,
negativen Coronatest vorweisen, dann gelten die bisherigen
Öffnungen“.
Ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur
Vornahme kostenloser Testungen für die Bürgerinnen und Bürger sei
die Voraussetzung für diese Lockerungen. „Dies sehe ich in
Erftstadt als gegeben an“, erklärt Bürgermeisterin Weitzel weiter.
In Erftstadt gibt es inzwischen 21 Teststellen.
Der Rhein-Erft-Kreises hat die Ausnahmeregelung durch eine
Allgemeinverfügung nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kraft gesetzt
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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