Neues aus Habbelrath
Bald wird gebaut
Habbelrath - Jetzt also doch: Wie es scheint, kommt wieder Bewegung in die
Bebauungspläne des Energieunternehmens RWE Power, die in Habbelrath
ein Neubaugebiet erschließen möchten.
Im Jahr 2014 informierten die Stadtverwaltung und RWE Power
interessierte Bürger und Anwohner über ein geplantes Neubaugebiet
auf einer 7,9 Hektar großen Fläche am Rande des
Rekultivierungsgebietes. Auf dem Gelände hinter der Ammerstraße
sollten in den kommenden Jahren rund 140 Einfamilienhäuser, auf 350
bis 600 Quadratmeter großen Grundstücken, gebaut werden. RWE
schätzte die die Investitionskosten auf rund fünf Millionen Euro.
Den Bürgern wurden drei verschiedene Bebauungsvarianten präsentiert.
Doch dann passierte lange Zeit nichts mehr. Der Grund: Differenzen
zwischen der Stadtverwaltung und der RWE Power zur zukünftigen
Infrastruktur.
Die Stadt beharrte darauf, dass sich das Energieunternehmen an den
notwendigen Kosten für eine Ausweitung der Kinderbetreuung in KiTas
und Grundschule beteiligt. Fehler wie in Königsdorf, wo zwei
Neubaugebiete beschlossen wurden, ohne den steigenden Bedarf an KiTa-
und Grundschulplätzen und die dadurch entstehenden Bau- und
Personalkosten in die Überlegungen mit einzubeziehen, wollten
Verwaltung und Politik unbedingt verhindern. Im
Bürgermeisterwahlkampf 2015 betonten sowohl die spätere Siegerin
Susanne Stupp (CDU), als auch ihr Konkurrent Ferdi Huck (SPD) das
Frechen nicht weiter wachsen solle.
Jetzt taucht in den Beratungs- und Beschlussunterlagen für den
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung am kommenden
Dienstag, 25. April, 17 Uhr, der Beratungspunkt TOP A8.3 „Sachstand
und städtebaulicher Vertrag zur Infrastrukturfolgekosten zur
Entwicklung von Wohnbauflächen in Frechen-Habbelrath“ auf
Darin teilt die Stadtverwaltung mit: „Die sich im Zuge der geplanten
Bauflächenentwicklung an der Ammerstraße ergebenden Fragestellungen
bezüglich öffentlicher Infrastruktureinrichtungen konnten in enger
Abstimmung mit dem Entwicklungsträger RWE Power geregelt werden.“
Die Inhalte des städtebaulichen Vertrags werden allerdings im
nichtöffentlichen Teil des Ausschusses besprochen.
Ist der Vertrag abgesegnet und unterschrieben, könnten – so die
Verwaltungsvorlage – „die Fachplanungen zur Aufstellung des
Bebauungsplans zügig fortgesetzt werden“.
- Lars Kindermann
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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