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Bebauungsplan Nr. 67F - nördlich der Krankenhausstraße, westlich der Bonnstraße

Sehr geehrte Bürger in Frechen   6. Oktober 2021
- besonders betroffen sind die Bürger südlich der Krankenhaus Straße und östlich von Buschbell / Hücheln vom Bebauungsplan Nr. 67F

Die Bezirksregierung Köln bereitet derzeit die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk vor. Hier wurden im Rahmen des Verfahrens Gewerbeflächenbedarfe von 51ha  bis 2040 für Frechen prognostiziert.  Für die Überarbeitung des Regionalplanes Köln ist Frau Dr. Wahrhusen von der Bezirksregierung Köln zuständig 0221 147 0 
Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Regierungsbezirkes Köln, durch eine Regionalplanung u.a. für
- Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
- Großflächige Einzelhandelsentwicklungen
- Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz.
§1 Abs. 3 BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Somit hat die Stadt Frechen die im Besitz der DIBAG (seit 7 Jahren)  https://dibag.de/   
landwirtschaftliche Fläche, im ersten Abschnitt mit einem BP überplant - mit der Möglichkeit einer Erweiterung nach Westen in den nächsten Jahren.
Die Zielrichtung der gesamtstädtischen Gewerbeentwicklung wurde durch Beschluss des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes im Jahr 2019 des Rates der Stadt Frechen festgelegt.
Der städtebaulicher Rahmenplan wurde (Billigung durch Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung 11.02.2020) durch die Politiker genehmigt.
Der Bebauungsplan Nr. 67F (Vorentwurf) nördlich der Krankenhausstraße, westlich der Bonnstraße umfasst die Flläche von  27 ha = 270 000 Quadratmeter
Die Abteilung 9.61 - Stadtplanung, hat in der Informationsveranstaltung Bebauungsplan Nr. 67F und 53.FNP-Änderung am 29.09. Stadt Frechen im Rathaus vorgestellt.
https://stadt-frechen.de/infrastruktur/aktuelle-planungen.php
schauen sie auf der Internet Seite der Stadt Frechen unter "aktuelle Planungen" nach und finden den Link zu dem Bebauungsplan 67F und der Präsentation mit weiteren Links

Sie haben nun bis einschließlich Mittwoch, 13.10., die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abzugeben:
 Per E-Mail an matthias.mueller@stadt-frechen.de oder  Per Post an: Stadt Frechen
Vorschlag: Thematische Gliederung ihrer Beiträge nach:
 Generelle städtische Gewerbeplanung (Bedarf)
Regelungen zum Klimaschutz
 Entwässerung (Niederschlagswasser und Starkregen)
 Verkehrliche Erschließung (LKW-Parkplätze) und  sonstiges

Bereits im Januar 2019 hatte ich auf die Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Stadt Frechen in einem Bürgerreport hingewiesen.
https://meine.rheinische-anzeigenblaetter.de/frechen/c-lokales/neuaufstellung-flaechennutzungsplan-der-stadt-frechen_a1216
dieser wurde auch von 270 Personen gelesen - wenige machten Einspruch.

LeserReporter/in:

Günther Nichau aus Frechen

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