Umwidmung geplant
Besitzer bangen um Baurecht
Hücheln - Einige Anwohner und Grundstückseigentümer an der
Heinrich-Höschler-Straße sind besorgt über die Pläne der Stadt
Frechen, ihre Grundstücke, im Zuge eines neu erstellten
Flächennutzungsplanes, von Bauerwartungsland in Ackerland umzuwidmen.
Als Bauerwartungsland werden in den Flächennutzungsplänen von
Gemeinden Flächen als zukünftiges Bauland gekennzeichnet. In der
Immobilienwertermittlungsverordnung wird das Bauerwartungsland
definiert als „Flächen, bei denen eine bauliche Nutzung auf Grund
konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist“.
In Hücheln sind insgesamt 19 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von
rund 54.000 Quadratmetern von der möglichen Umwidmung betroffen. Rund
19.000 Quadratmeter davon sind – laut den uns vorliegenden
Unterlagen - Eigentum der Stadt. 15 Flurstücke in Größen von 400
bis 11.250 Quadratmetern sind im Privatbesitz.
„Viele Grundstückseigentümer und deren Erben warten seit vielen
Jahren darauf, im Hinterland der Heinrich-Höschler-Straße bauen zu
können“, weiß auch Anwohner, Ehrenbürger und Bürgermeister a.D.
Hans Willi Meier. Er selber habe auf diesem Gelände kein Grundstück,
er könne den Ärger der Betroffenen aber nachvollziehen. Seit über
30 Jahren würde über ein Baugebiet auf dem Areal diskutiert.
Gegen eine Bebauung habe lange Zeit ein fehlender Lärmschutz
gesprochen. Meier: „Nach dessen Bau heißt es jetzt, der Lärmschutz
sei nicht ausreichend. Als unmittelbarer Anwohner muss ich dies für
eine vorgeschobene Argumentation halten. Probewohnen ist möglich“,
schreibt Meier in einem Brief an Bürgermeisterin Susanne Stupp.
Eine der betroffenen Familien weist auf den „nicht unerheblichen,
wirtschaftlichen Schaden“ hin, den die Umwidmung nach sich ziehen
würde. Der Bodenrichtwert in diesem Gebiet liegt, laut dem zentralen
Informationssystem BORISplus.NRW, für „baureifes Land“ bei
320-340 Euro pro Quadratmeter und für Ackerland bei 7,50 Euro pro
Quadratmeter. Das größte betroffene Flurstück hätte als Bauland
einen Marktwert von rund 3,8 Millionen Euro und als Ackerfläche einen
Marktwert von knapp 85.000 Euro.
Experten warnen aber vor solchen Vergleichen: Schließlich sei
Bauerwartungsland noch nicht erschlossen. Auf dem betroffenen Gelände
läge zwar schon ein Kanal, das Gebiet sei aber noch nicht an das
örtliche Versorgungsnetz (Straße, Strom, Wasser, Telefon)
angeschlossen. Die Erschließungskosten müssten zum Großteil von den
Grundstückseigentümern getragen werden. Trotzdem läge der Preis
für Bauerwartungsland meist weit über dem von reinem Ackerland.
In der Verwaltung werden die Anregen und Bedenken nach einer
Bürgerbeteiligung im Herbst vergangenen Jahres noch ausgewertet.
„Hierfür finden unter anderem vertiefende Untersuchungen zum
Themenkomplex Lärm/Verkehr statt“, erklärt Stadtsprecher Thorsten
Friedmann.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes enthalte lediglich
Planungsvorschläge, die im weiteren Verfahren konkretisiert würden
und über die letztendlich am Ende der Rat der Stadt Frechen zu
entscheiden habe. Bisher sei auch kein finanzieller Schaden
entstanden, da so Friedmann: „Kein Baurecht besteht und es auch mit
dem bisher gültigen Flächennutzungsplan keinen Anspruch auf die
Aufstellung eines Bebauungsplanes, mit dem Baurecht geschaffen wird,
gibt.“Im Jahr 2013 diskutierte die Politik noch über ein mögliches
Gewerbegebiet in direkter Nähe zu den betroffenen Grundstücken auf
den Feldern zwischen Bonnstraße und Krankenhausstraße. Bisher wurden
diese Pläne aber nicht weiter konkretisiert.
- Lars Kindermann
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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