Prüfbericht "Container Lindenschule"
Erste Reaktionen aus der Politik

Kein Sekt, nur Selters: Schulleiter Martin Koenen und Bürgermeisterin Susanne Stupp stoßen am 30. August 2016 auf die drei Container für die Lindenschule an. | Foto: Lars Kindermann /Archiv
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  • Kein Sekt, nur Selters: Schulleiter Martin Koenen und Bürgermeisterin Susanne Stupp stoßen am 30. August 2016 auf die drei Container für die Lindenschule an.
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Frechen - Nachdem der Rat den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Ankauf
von drei Containern für die Lindenschule im nicht-öffentlichen Teil
der Sitzung erstmals beraten hat, haben wir Vertreterinnen und
Vertreter aller (!) im Rat vertretenden Parteien um eine erste
Stellungnahme gebeten. Inzwischen liegen die (ersten) Reaktionen und
Antworten vor. Über Gehalt Sinnhaftigkeit dieser
Politiker-Sätze darf sich jeder sein eigenes Urteil
bilden.

  • Peter Singer (Die Linke)[/*]

"Die Bürgermeisterin rührt sich nicht. Warum auch immer. Da wird
bis Dezember nichts passieren. Das ist ja das ewige Thema mit der
Gebäudewirtschaft. Da geht ja alles drunter und drüber."

 

 

 

 

 

  • Maximilian Eßer (Perspektive für Frechen)[/*]

"Man hat sich fraktionsübergreifend darauf verständigt, jetzt
auch noch die zwei Monate zu warten. Der Prüfbericht gibt schon
Aufschluss über erhebliche Verfahrensfehler. Hoffentlich liegt die
Stellungnahme im Dezember endlich vor, damit wir intensiv über den
Vorgang diskutieren können."

 

 

 

  • Hans Günter Eilenberger (SPD)[/*]

"Das zieht sich weiter hin. Nach Auskunft der Bürgermeisterin ist
der Bericht noch in der Abstimmung."

 

 

 

 

 

 

  • Dietmar Boomkamp (CDU)[/*]

„Das ist eine laufende Sache zwischen Rechnungsprüfungsamt,
Verwaltung und Rechnungsprüfungsausschuss und die drei machen einen
hervorragenden Job. Mehr kann ich dazu nicht sagen, da es ja auch
nicht öffentlich ist. Ich bin verwundert, dass Sachverhalte aus dem
nicht öffentlichen Teil einer Sitzung, öffentlich in der Presse
diskutiert werden. Im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss im
Dezember wird das ganze hoffentlich aufgearbeitet.“

Anm. der Redaktion: Vertreter von FDP und Bündnis 90/Die
Grünen haben (bisher) nicht auf die Anfrage der Redaktion
geantwortet. Die offiziellen Reaktionen der Stadtverwaltung auf die
Anfragen der Redaktion sind in der Berichterstattung jeweils zitiert
beziehungsweise wiedergegeben.

Der Rat tagt grundsätzlich öffentlich

Transparenz trägt zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie und
der Achtung der Grundrechte bei

All jenen, die sich über die Berichterstattung wundern, weil sie dem
Irrglauben erlegen sind, die Öffentlichkeit dürfe ja gar nicht
erfahren, was da los ist, empfehlen wir die Lektüre des folgenden
Textes. Es handelt sich um den Auszug der schriftlichen Fassung des
Vortrages von Dr. Josef Ziegler auf der Veranstaltung des
Kommunalwissenschaftlichen Forschungszentrums Würzburg vom 25.
Oktober 2004. Der Autor ist Vorstand der Bayerischen
Verwaltungsschule, München. Angesichts der zunehmenden Verärgerungen
der Bürgerinnen und Bürger über die politisch Handelnden -
möglicherweise auch Ursache für aktuelle Wahlergebnisse - ist der
Beitrag aktueller denn je. Und vielleicht hilft es ja dem ein oder der
anderen, seine/ihre Rolle in der Öffentlichkeit besser einordnen zu
können.

....erleben wir ein ständig nachlassendes Interesse am allgemeinen
politischen Geschehen, dokumentiert durch die rückläufige
Wahlbeteiligung, demgegenüber aber ein sehr viel kritischeres und
gezielteres partielles Interesse bei Einzelthemen, wenn man
unmittelbar davon berührt oder gar betroffen ist. Da will man nicht
nur wissen, was ist, sondern auch, warum das so ist. Man will Bescheid
wissen über Gründe und Hintergründe, über Zusammenhänge und
Abläufe.

Wir sehen uns heute Bürgern gegenüber, die dort, wo sie interessiert
sind, selbstbewusster auftreten. Oder, um in unserem politischen
Sprachgebrauch zu bleiben: Wir erleben den mündigen Bürger, den wir
uns verbal immer gewünscht haben. Aber wenn er dann tatsächlich in
Erscheinung tritt, tun wir uns oft noch schwer mit ihm.

Der gesellschaftspolitische Wandel in den Anschauungen und Erwartungen
der Bürger findet seinen Niederschlag in einer neu akzentuierten, um
nicht zu sagen pointierten, Interpretation der verfassungsrechtlichen
und gesetzlichen Grundlagen durch die Gerichte und in einer
veränderten Form der Berichterstattung in den Medien.

Wenn die Medien sich verstehen als Mittler zwischen Politik und
Verwaltung einerseits und Öffentlichkeit andererseits, dann können
sie an den Erwartungen ihrer Leser nicht vorbeigehen.
Verlautbarungsjournalismus oder ausführliche Berichte über
Gemeinderatssitzungen mit Themen, die sich immer wiederholen - dafür
nimmt sich heute keiner mehr die Zeit zum Lesen. Bild im
Boulevardbereich und Focus im gehobenen Niveau machen es vor: Griffige
Geschichten, schnell auf den Punkt gebracht, möglichst mit dem
Anschein einer Enthüllung oder den Hauch eines Skandals, möglichst
an Personen festgemacht, das ist es, was heute erwartet wird.

Man würde es sich allerdings zu einfach machen, wenn man der Presse
vorhalten wollte, dass sie damit nur die vordergründigen Bedürfnisse
ihrer Leser und damit letztlich das wirtschaftliche Interesse des
Verlegers bedient. Die Presse erfüllt damit den Wächterauftrag und
ihre - wie sich leider oft genug zeigt - notwendige Kontrollfunktion,
die sie nach unserer Verfassungsordnung hat.

In einer Verordnung der Europäischen Union zum Informationsrecht der
EU-Bürger vom Mai 2001 (VO Nr. 1049, Amtsblatt der europ.
Gemeinschaften vom 31.05.2001, S. 1) liest sich das so:

„Transparenz ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger am
Entscheidungsprozess und gewährleistet eine größere Legitimität,
Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in
einem demokratischen System. Transparenz trägt zur Stärkung der
Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Grundrechte bei.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das in der jüngst
getroffenen Entscheidung zum Thema Presseauskunft (Beschluss vom
13.08.2004 Nr. 7 CE 04.1601) mit folgender Formulierung auf den Punkt
gebracht:

„Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedingt ein Verhalten
der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von
Offenheit geprägt ist. Dem Bürger müssen diese Angelegenheiten
dadurch durchsichtig gemacht werden, dass der Presse genaue und
gründliche Berichterstattung ermöglicht wird.„

Bezogen auf die Entscheidungsprozesse in den Vertretungsorganen ist
immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass diese – hergeleitet aus
dem Demokratieprinzip – grundsätzlich öffentlich stattzufinden
haben. Nach wie vor besteht eine vielfach zu beobachtende Neigung,
allein mit dem Hinweis auf eine ungestörte Beratung oder aus Scheu
vor einer kritischen Öffentlichkeit hinter verschlossene Türen zu
beraten und zu entscheiden.

Die Rechtslage ist gleichwohl eindeutig: Der Regelfall ist die
öffentliche Sitzung. Die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung
ist die Ausnahme und bedarf damit der gesonderten Begründung und
nicht umgekehrt. Die typischen Fälle, bei denen diese Begründung
ohne weiteres gegeben ist, sind bekannt: Grundstücksgeschäfte,
Personalangelegenheiten, Abgabenvorgänge (Widerspruch, Stundung,
Erlass).

Die Geheimhaltung gilt aber auch hier nur, solange es dafür
sachliche Gründe gibt. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass nach
Wegfall des Geheimhaltungsgrundes die Beschlüsse bekanntzugeben sind.
Eine Vorschrift, die in der Praxis ziemlich regelmäßig mißachtet
wird, sei es bewußt oder aus Nachlässigkeit. Wenn ein
Grundstücksgeschäft gelaufen ist, gibt es keinen Grund mehr, dieses
der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Wenn die Einstellung eines
Mitarbeiters beschlossen ist, darf das auch die Öffentlichkeit
wissen.

Vorsicht aber: Bekanntgegeben werden darf nur der Beschluss als
solcher, also das Ergebnis. Der Inhalt und Verlauf der Beratung, das
Abstimmungsverhältnis oder gar das Abstimmungsverhalten einzelner
Mitglieder müssen geheim bleiben.

 

 

- Lars Kindermann; Ulf-Stefan Dahmen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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