Terrassenfreibad Frechen
Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
Die Stadt Frechen muss die 1,5 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung des Terrassenfreibads nicht zurückzahlen. „Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Frechen mitgeteilt, dass der Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraums der geförderten Maßnahme bewilligt wurde“, teilt die Stadt mit.
Frechen (lk). Zwischenzeitlich waren aus der Politik Bedenken geäußert worden, dass die bewilligte Förderung zurückgezahlt werden müsse, da die Summe an ein eine frühere Umsetzung der Sanierung gekoppelt war.
Die Sanierung und Modernisierung des Terrassenfreibads zieht sich aber hin, war umfangreicher als vorhergesehen, wird erheblich teurer und soll nach den derzeitigen Zeitplanungen erst Mitte 2025 fertig gestellt sein.
Bürgermeisterin Susanne Stupp erklärt hierzu: „Die zwischenzeitliche Aufregung hat sich als unbegründet erwiesen. Die Verwaltung hat aufgrund der Besonderheiten des Projektes einen begründeten und fristgerechten Verlängerungsantrag beim Zuwendungsgeber Land NRW gestellt. Und das Land hat diesen über die Bezirksregierung verlängert. Ein ganz normaler Vorgang.“
Witterungsbedingt sei auf der Baustelle bei vielen Gewerken Ruhe eingekehrt. „Es laufen vor allem Ausbau-, Planungs- und Leitungsbau-arbeiten. Erst im Frühjahr können temperaturbedingt die neuen Stahlauskleidungen der Becken fertiggestellt werden“, erklärt die Stadtverwaltung.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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