Reaktionen auf Wochenende-Artikel
„Fragwürdige und fatale Stellungnahme“

„Ich bin fassungslos über die Stellungnahme der Verwaltung“, erklärt Bürgermeisterkandidat Dieter Zander, als Reaktion auf einen Wochenende-Artikel zu einer Dienstfahrt des Frechener Ordnungsamtes mit vier Personen ohne Gesichtsmaske. Konsequentes Handeln nach der Coronaschutzverordnung sehe anders aus. | Foto: Archiv/Lars Kindermann
  • „Ich bin fassungslos über die Stellungnahme der Verwaltung“, erklärt Bürgermeisterkandidat Dieter Zander, als Reaktion auf einen Wochenende-Artikel zu einer Dienstfahrt des Frechener Ordnungsamtes mit vier Personen ohne Gesichtsmaske. Konsequentes Handeln nach der Coronaschutzverordnung sehe anders aus.
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Frechen - (lk) „Der aktuellen Ausgabe des Frechener Wochenendes ist zu
entnehmen, dass laut Stellungnahme der Stadtverwaltung für vier
Mitarbeitende des Ordnungsaußendienstes bei einer Einsatzfahrt in
einem Fahrzeug am 1. Mai 2020 keine Pflicht zum Tragen von
Gesichtsmasken bestand. Diese verwaltungsseitige Aussage wirft mehr
Fragen auf, als sie beantwortet. Von ihrem Stellenwert her betrachtet
kann sie nicht kommentarlos zur Kenntnis genommen werden. Das
Unverständnis in der Bür-gerschaft darüber ist mehr als
verständlich“, schreibt uns Dieter Zander, Bürgermeisterkandidat
und Fraktionsvorsitzender der Perspektive für Frechen.

Der Grundsatz „soziale Kontakte zu meiden, um das Infektionsrisiko
zu minimieren“, gelte weiter. Zan-der: „Sofern der Abstand von 1,5
Metern nicht eingehalten werden kann, sollten Schutzmasken getragen
werden. Diese Regelung findet sich in den Empfehlungen des RKI, der
Coronaschutzverordnung NRW sowie auch in der entsprechenden
Allgemeinverfügung der Stadt Frechen vom 19. März“.

Darin würde stehen: „Gemäß den Erlassen des zuständigen
Ministeriums ist eine Vermeidung nicht notwendiger ……… Kontakte
angezeigt, um den vorstehenden Zielen durch konsequente soziale
Distanzierung im täglichen Leben näher zu kommen“. Konsequentes
Handeln, sähe nach Ansicht des Lokalpolitikers, anders aus. „Es lag
ja offensichtlich keine akute Einsatzsituation vor, die einen Verzicht
auf das Tragen von Masken erforderlich gemacht hätte“, meint der
Bürgermeisterkandidat. Es sei sicherlich unstrittig, dass das Tragen
von Gesichtsmasken bei einer Einsatzfahrt zu viert das
Infektionsrisiko deutlich reduzieren würde. Zudem habe die
Verwaltungsspitze als Arbeitgeber und Dienstherr im Rahmen der
Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden auf die Einhaltung
von Schutzmaßnahmen zu achten.

Zander: „Da sei die Frage erlaubt, ob sich unsere Bürgermeisterin
in der gegenwärtigen Situation auf eine Dienstreise in Begleitung von
drei städtischen Mitarbeitenden in einem Fahrzeug begeben würde,
ohne dass Gesichtsmasken getragen werden würden. Hinzukommt, dass die
Mitarbeitenden des Ordnungsaußendienstes eine gewisse Vorbildfunktion
haben. Wie soll man die Maskenpflicht den Bürgern erklären, wenn die
Kontrolleure sich selber nicht daranhalten?“

Das Fazit Zanders: „Eine höchst fragwürdige und fatale
Stellungnahme der Verwaltung.“

LESERMEINUNG:

Stadt „versemmelt“ die Antwort 

Die Elemente der „Corona-Einschränkungen“ müssen - unstreitig -
von allen Beteiligten erlernt werden. Am Beginn führt das mitunter
auch zu skurrilen Lösungsansätzen, die vordergründigen Interessen
der vielfältig Beteiligten im Weg stehen.

Das Schuhgeschäft hat seine irrationale Handlungsaufforderung ohne
Schnörkel beispielhaft entschuldigt. Diese charakterlich
beachtenswerte Handlung wäre eine wunderbare Steilvorlage für das
Ordnungsamt der Stadt Frechen gewesen, leider vergeblich.  Dort wird
die ernsthaft berechtigte Besorgnis des Bürgers gemaßregelt, das
Thema verkannt, die Antwort symptomatisch „versemmelt“.

Die Fragestellung des Lesers fordert weder ein kritikresistentes
Zeugnis über Leistungen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ab, noch
bezweifelt sie deren tägliche „heldenhafte Sorge“ um die Bürger
der Stadt.  Tatsächlich denkbar ist es, dass „die Frauen und
Männer im Außendienst jeden Tag im Schichtdienst  ihren  Kopf 
hinhalten“,  auch  wenn  diese  Formulierung  eher 
martialisch  wirkt.  Selbstverständlich ordnen Bürger die
Dienstfahrzeuge des Ordnungsamts nicht dem „Öffentlichen
Personennahverkehr“ zu; die bleiben räumlich ungeeignet, in der
aktuellen Krise einen zwingend vorgeschriebenen Abstand zu
gewährleisten.

Eine hervorragende Aufstellung des Ordnungsamts ist nicht nur Beifall
trächtige Kür, sondern grundlegende Pflicht - im Angesicht der
ernsthaften Lage. In dem gegenständlichen Leserbrief ging es aber
nicht um die Intensität des Einsatzes der Ordnungsbehörde.  Den
Politikern der Stadt Frechen ist es geläufig, dass „die Frauen und
Männer im Außendienst“ - unabhängig von ihrer Vorbildfunktion -
nicht per se befreit sind, von den erheblichen Wirkungsfolgen der
Corona-Pandemie,  in dienstlicher und privater Welt - weder als
Empfänger noch als Verteiler des Virus.

Im Übrigen liegt keine Verordnung vor, die Beschäftigte der
öffentlichen Hand von zwingenden Schutzmaßnahmen - an und für die
Bevölkerung - befreit. 

Hans Marette, Frechen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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