Ab sofort
Gelder für Integrationsprojekte beantragen

Foto: Manke

Frechen - (red) Durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz wurde den Gemeinden
und Gemeindeverbände eine Integrationspauschale des Bundes
weitergeleitet, um vor Ort die wichtige Aufgabe der Integrationsarbeit
wirksam zu unterstützen.Auch der Stadt Frechen steht eine größere
Summe für Maßnahmen der Integration und Unterstützung in der
Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. Diese kann auch von
unterschiedlichen Akteuren wie der freien Wohlfahrtspflege,
Migrantenorganisationen, Vereinen, Schulen, Kirchen und
Kultureinrichtungen in Anspruch genommen werden.Abrechenbar sind dabei
beispielsweise Integrationsmaßnahmen zur Schaffung eines friedvollen
Zusammenlebens der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, die
Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Migrationshintergrund
bei Bildung, Ausbildung und Beschäftigung und die Förderung der
Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund.

Für das laufende Jahr werden sowohl Sach- als auch Personalkosten bis
zu einer Summe von 5.000 Euro je Einzelmaßnahme gefördert. Details
zur Projektförderung können dem Dokument mit dem Titel „Antrag und
Richtlinien TIntG 2020“ entnommen werden. Die Richtlinien befinden
sich auf der Internetseite der Stadt Frechen unter dem Link
https://www.stadt-frechen.de/integrationundunterstuetzung in der
Rubrik „Links und Downloads“.

Fragen zum Thema werden bei der Stadt Frechen von Nikola Antz unter
der Telefonnummer 02234/501-1614 gerne beantwortet. Emails empfängt
sie unter

nikola.antz@stadt-frechen.de

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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