Einheitliche Regelung
Maskenpflicht an Grundschulen
Frechen - (lk) Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) ist nun auch in den
Unterrichts- und Betreuungsräumen der Frechener Grundschulen
verpflichtend geregelt. Auf Anregung der Frechener
Schulleiterkonferenz hat die Stadt Frechen diese Verpflichtung in
einer so genannten Allgemeinverfügung festgelegt
(https://www.stadt-frechen.de/vv/2020/Amtsblatt-05-11-2020.pdf). Somit
ist das Tragen der Masken ab sofort auch außerhalb des eigenen
Sitzplatzes in Unterrichts- und Betreuungsräumen für das
Lehrpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler und das
Betreuungspersonal verpflichtend. Diese Regelung gilt bis zum 23.
Dezember einschließlich. In einigen Frechener Grundschulen war eine
solche Regelung bereits durch die Schulverantwortlichen, die
Erziehungsberechtigten und die Schüler verabredet. Diese Regelung ist
jetzt an allen sieben Grundschulen in Frechen verpflichtend.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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