Ordnungsamt kontrolliert
Maskenpflicht auf Spielplätzen
Frechen - (lk) Das Ordnungsamt der Stadt Frechen weist darauf hin, dass auf
Spielplätzen für die Eltern bzw. Begleitpersonen die bekannten
Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstandes, sowie die Pflicht zum
Tragen einer Alltagsmaske gelten. Nur Kinder dürfen den
Mindestabstand beim Spielen auf dem Spielplatz im Freien
unterschreiten. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind allerdings –
trotz der bundesweit steigenden Infektionszahlen in KiTas - von der
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ausgenommen. Zur
Information der Spielplatznutzer wird der Ordnungs- und Servicedienst
der Stadt Frechen die Spielplätze aufsuchen und für die Thematik
sensibilisieren. Zudem soll eine entsprechende Beschilderung
angebracht werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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