Hügel ist keine Alternative
Mauer wird kommen

Der etwas  wacklige Bauzaun soll im Zeitraum 2021/2022 einer stabilen Schallschutzmauer  weichen. | Foto: Lars Kindermann
  • Der etwas wacklige Bauzaun soll im Zeitraum 2021/2022 einer stabilen Schallschutzmauer weichen.
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Frechen - Kein begrünter Hügel, sondern eine hohe Lärmschutzmauer soll bald
den wackeligen Bauzaun der neuen Feuerwache Frechen in Richtung
Kapellenstraße ersetzen.

Vor fast einem Jahr berichteten wir über die Pläne der
Stadtverwaltung zur „Osteinfriedung“ der Feuerwache. Nachdem die
SPD bei der Stadt angefragt hatte, warum diese Seite der Feuerwache
nicht bei der Einzäunung des Geländes bedacht worden sei und man
stattdessen einen Bauzaun angemietet habe, teilt die Verwaltung mit,
dass für diesen Bereich noch „letzte behördenübergreifende
Abstimmungen“ ausstehen würden.Auf Anfrage der Redaktion damals
bestätigte Stadtsprecher Thorsten Friedmann, dass in einer
Prognoseberechnung festgestellt worden sei, dass es - um die
Lärmbelästigung durch die Einsatzfahrzeuge so gering wie möglich zu
halten – in besagtem Bereich eine Schallschutzwand benötige. Die
geplante Mauer sei ein „beträchtliches Bauwerk“ und
„ursprünglich als 2,50 Meter hohe Wand auf einer Länge von 77
Metern“ vorgesehen. Die Baukosten wurden zu diesem Zeitpunkt auf
350.000 Euro geschätzt. Die Stadt wolle der
Rhein-Erft-Kreis-Verwaltung aber auch als Alternative einen
„bepflanzten Erdwall“ vorschlagen.

Diese optisch und ökologisch vermutlich attraktivere Lösung ist nun
aber vom Tisch. Die mehrfachen Anfragen der Sozialdemokraten zu den
ausstehenden Gesprächen mit der Kreisverwaltung und zum aktuellen
Sachstand wurden von der Stadt jetzt wie folgt beantwortet: „Nach
erneuter Überprüfung der vorliegenden Unterlagen und Abstimmung
zwischen den beteiligten Fachbereichen wurde ein weiterer Termin mit
der Immissionsschutzbehörde nicht länger als zielführend
erachtet“.

Stattdessen würde die städtische Gebäudewirtschaft jetzt die
Einrichtung einer Lärmschutzwand in Kombination mit der Zufahrt
kalkulieren. Die Maßnahme solle anschließend schrittweise in diesem
Jahr realisiert werden.

„Wir haben die Situation erneut intensiv geprüft und auch einen
Lärmschutzgutachter um Einschätzung gebeten. Im Ergebnis kann
baurechtlich tatsächlich nicht auf eine Lärmschutzwand verzichtet
werden, auch wenn aktuell keine Beschwerde aus der Nachbarschaft
bekannt ist. Die baurechtlichen Anforderungen sind auch ohne konkrete
Beschwerden zu beachten“, erklärt Stadtsprecher Friedmann.

Der Bebauungsplan setze eine entsprechend Mauer als konkrete Maßnahme
an der Grundstücksgrenze fest. Eine Befreiung für einen
Lärmschutzwall käme daher nicht Betracht, da dieser nicht die
lärmtechnischen Anforderungen erfülle.

Eine gute Nachricht, zumindest für den städtischen Haushalt, hat
Friedmann aber auch: „Die Kosten für die Lärmschutzwand inklusive
eines Tores werden nach aktuellen Erkenntnissen auf zirka 75.000 Euro
geschätzt.“

- Lars Kindermann

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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