Behindertenparkplätze
Mobilität braucht ihren Platz

Sein VW Caddy gibt Michael Dusy die Mobilität, die er braucht. Für das seitliche Verladen seines Rollstuhls benötigt er einen Parkplatz von 3,50 Metern Breite.  | Foto: Stadt Frechen
  • Sein VW Caddy gibt Michael Dusy die Mobilität, die er braucht. Für das seitliche Verladen seines Rollstuhls benötigt er einen Parkplatz von 3,50 Metern Breite.
  • Foto: Stadt Frechen

Parkplatzsuche, egal wo, kann sehr frustrierend sein. Nicht selten sind die einzigen freien Flächen die für gehbehinderte Verkehrsteilnehmer. Da ist die Versuchung, sein Auto „nur mal ganz kurz“ auf diesen ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen, sicher groß. Warum man ihr trotzdem nicht nachgeben sollte, erklärt die Stadt Frechen am Beispiel eines Betroffenen.

Frechen (lk). Michael Dusy kämpft sich durch, obwohl er aufgrund einer Erkrankung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Seine eingeschränkte Mobilität will er so lange wie möglich aufrechterhalten. Sein Lebensmotto lautet: „Alles geht nur anders und so lange es geht, mach ich das.“

Er verfügt über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz „aG“ für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ und somit auch einen entsprechenden Behindertenparkausweis, der ihm nur etwas nützt, wenn der Behindertenparkplatz nicht zugeparkt ist: „Meine größte Angst, wenn ich losfahre, ist immer, bekomme ich einen Parkplatz, an dem ich aussteigen kann.“

Nach dem Gesetz ist außergewöhnlich gehbehindert, wer eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung hat, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Das Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung“ wird festgestellt, wenn die Verkehrsteilnehmer sich wegen der Schwere des Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.

Seit zwei Jahren fährt der 59-Jährige nun seinen behindertengerecht umgebauten VW Caddy mit zwei Verladeeinrichtungen für den Rollstuhl. Das erfordert, dass er einen neuen Führerschein Klasse B mit entsprechenden Zusatzeintragungen machen musste. Auch das Auto verlangt seinen Parkplatz. Wird der Rollstuhl über die hintere Klappe verladen, benötigt der Platz eine Länge von 5 Metern. Beim Verladen an der Seite braucht Dusy eine Breite von 3,50 Metern.

Mit dem Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Frechen Norbert Sester hat Michael Dusy nun das Frechener Stadtgebiet befahren, um ihm einige Parkplätze zu zeigen, an denen auch die behindertengerechten Einrichtungen an Dusys Fahrzeug an ihre Grenzen stoßen. Dies liegt auch daran, dass andere Verkehrsteilnehmende zu eng an die Sonderparkplätze einparken und somit wertvollen Raum nehmen.

Norbert Sester schätzt manche Parkmöglichkeiten, die Dusy aufgrund seines Behindertenausweises nutzen könnte (zum Beispiel im eingeschränkten Halteverbot) wegen des fließenden Verkehrs als viel zu gefährlich ein. Daher ist es ihm ein großes Anliegen, dass die extra für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen eingerichteten Parkplätze auch für den nutzungsberechtigten Personenkreis frei sind und nicht von Menschen ohne Gehbehinderung belegt werden. Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen raubt Michael Dusy und anderen stark gehbehinderten Menschen die Möglichkeit, mobil zu sein! Sein Appell ist daher: „Ich bin mobil, wenn Sie mich lassen!“

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden verstärkt das Parkverhalten auf Behindertenparkplätzen kontrollieren und damit einen Beitrag zur Mobilität von außergewöhnlich Gehbehinderten leisten“, teilt die Stadt Frechen mit.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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