Nicht gut informiert
Nachschauen erlaubt!

Die Frechener nennen sie „schlammig“, die Stadtverwaltung „wassergebunden“: Die Wege im Krankenhauspark und auf den Frechener Friedhöfen. | Foto: SPD Frechen
  • Die Frechener nennen sie „schlammig“, die Stadtverwaltung „wassergebunden“: Die Wege im Krankenhauspark und auf den Frechener Friedhöfen.
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Frechen - Eine einfache Anfrage des SPD-Stadtverordneten Uwe Tietz, zum Zustand
der Wege im Bürgerpark am Krankenhaus, hat aufgedeckt, dass
Stadtverwaltung und Stadtbetriebe unterschiedlicher Auffassung sind,
was die Inhalte der bestehenden Leistungsverträge angeht.

Im Dezember teilte die Stadtverwaltung der SPD mit, dass der Hinweis
auf den schlechten Zustand der Wege im Krankenhauspark an die
Stadtbetriebe weitergeleitet worden wäre. Diese würden die Arbeiten
vor Ort „eigenverantwortlich koordinieren und durchführen“.

Das – von Bürgermeisterin Susanne Stupp – unterschriebene
Antwortschreiben endet mit der Ausführung: „Wie Ihnen bekannt ist,
beinhalten die Verträge mit der Stadtbetrieb Frechen GmbH den
Verzicht auf eigene Kontrollsysteme durch die Stadt Frechen.“

Ein Auftraggeber, der sich vertraglich verpflichtet, das Ergebnis der
in Auftrag gegebenen Arbeiten, nach Abschluss nicht zu kontrollieren?
Das konnte sich Uwe Tietz nicht vorstellen und so fragte er bei den
Stadtbetrieben nach.

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und beinhaltet einige
Überraschungen: 1. Auftragsvergabe: Die Stadtverwaltung informierte
den Stadtbetrieb – nach schriftlicher Aussage von Dieter Hoffmann,
Geschäftsführer der Stadtbetrieb Frechen GmbH – erst Ende Februar
und nicht, wie behauptet, im Dezember über den schlechten Zustand der
Wege. 2. Vertragsinhalt: Im Anschluss zeigte sich, dass die
Stadtverwaltung bisher davon ausging, dass die Instandsetzung der
Wege, Sache der Stadtbetriebe sei. „Grünflächenpflege: Ja,
bautechnische Unterhaltung: Nein“, klärten die Stadtbetriebe
daraufhin die Verwaltung auf. „Für eine Instandsetzung der Wege
durch den Stadtbetrieb wäre aufgrund der klaren vertraglichen
Situation eine gesonderte Beauftragung erforderlich“, erklärte
Hoffmann der SPD.3. Kontrollen sind erlaubt: „Eine vertragliche
Regelung zwischen Stadt und Stadtbetrieb, wonach die Stadt auf den
Aufbau eines Kontrollsystems oder die Durchführung von Kontrollen
verzichtet, ist hier nicht bekannt“, teilte Hoffmann mit und
ergänzte: „Eine vertragliche Regelung, mit der ein Auftraggeber auf
eine Kontrolle seines Auftragnehmers verzichtet, wäre im
Geschäftsleben allerdings auch nur schwer vorstellbar.“

Die Leistungsverträge mit der Stadtbetrieb Frechen GmbH wurden vor 15
Jahren abgeschlossen. Aktuell wird darüber diskutiert, ob sie
fristgerecht gekündigt oder nur angepasst werden sollen. Sinnvoll
wäre bei dieser Diskussion allerdings, dass die Inhalte der
bestehenden Verträge allen Beteiligten bekannt sind.

- Lars Kindermann

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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