Finanzielle Unterstützung
Neue Richtlinien
für Sportförderung
Die Stadt Frechen teilt mit, dass seit Anfang des Jahres neue Sportförderrichtlinien gelten. Anträge zur Sportförderung 2024 können noch bis zum 28. Februar eingereicht werden.
Frechen (lk). In die neuen Richtlinien wurden verschiedene Punkte angepasst, ergänzt und gestrichen. Die Grundsätze der Förderung wurden überarbeitet. Zur Maßnahmenförderung wurde ein Mindestbetrag von 20 Prozent der Gesamtfördersumme für die Pauschalförderung festgelegt.
Auf Wunsch der Vereine ist es jetzt möglich, neben der Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Übungsleitenden, ebenfalls eine Förderung für die Aus- und Weiterbildung von jugendlichen Übungsleitenden, sowie Sporthelfer zu erhalten. Die Förderung des Stadtsportverbandes wurde ebenfalls angepasst. Bisher war es so, dass der SSV einen Förderbetrag selbst vorschlug. In der neuen Richtlinie wurde festgehalten, dass der Zuschuss maximal 5.000 Euro betragen kann.
Der Anschaffungswert für geförderte Sportgeräte wurde auf mindestens 100 Euro festgesetzt, welcher mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst werden kann. Ausgenommen sind weiterhin Verbrauchsmaterialien wie Bälle, Bänder oder Leibchen.
Für Vereinsjubiläen erhalten die Vereine nach der neuen Richtlinie einen einmaligen Zuschuss von 5 Euro für jedes Jahr des Bestehens, maximal 500 Euro, für jedes durch 25 teilbare Jubiläum. In der alten Richtlinie war nur ein Zuschuss für bestimmte Jubiläen (25-, 50-, 75-, 100- und 150-jähriges Bestehen) vorgesehen.
Der Antrag für Sportförderung 2024 kann online unter: www.stadt-frechen.de/sportfoerderung oder per Post, über ein Formular ausgefüllt und bis zum 28. Februar eingereicht werden.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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