Spielplatzsaison eröffnet
Spielflächen sauber halten

Okay, noch nicht alle Spielplätze in Frechen sind freigegeben. Aber wenn es soweit ist, bittet die Stadtverwaltung, dass sich alle Nutzer an der Reinhaltung und der regulären Nutzung der Spielflächen beteiligen. | Foto: Lars Kindermann
  • Okay, noch nicht alle Spielplätze in Frechen sind freigegeben. Aber wenn es soweit ist, bittet die Stadtverwaltung, dass sich alle Nutzer an der Reinhaltung und der regulären Nutzung der Spielflächen beteiligen.
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Mit beginnenden Frühlingstemperaturen fängt auch die
Spielplatzsaison in Frechen an. Damit es ein unbeschwertes und
gesundes Spielen wird, bittet die Stadtverwaltung ihre Bürger um
Mithilfe.

Frechen (lk). „In jüngster Vergangenheit haben Vandalismus,
Vermüllung und die nicht ordnungsgerechte Nutzung von Spielflächen
an vielen Stellen im Stadtgebiet für Verärgerung bei kleinen und
großen Nutzerinnen und Nutzern der Spielflächen gesorgt“, meldet
die Abteilung Ordnung und Verkehr. Gemäß Paragraf 6 der Stadtordnung
bestehe ein so genanntes „Verunreinigungsverbot“.

Hiernach ist jede Verunreinigung öffentlicher Anlagen – hierzu
zählen auch alle Spielflächen im Stadtgebiet – untersagt.
Unzulässig ist insbesondere das Wegwerfen und Zurücklassen von
Unrat, Zigarettenkippen, Kaugummis, Lebensmittelresten, Papier, Glas,
Konservendosen oder sonstiger Verpackungsmaterialien sowie von
scharfkantigen, spitzen, gleitfähigen oder anderweitig gefährlichen
Gegenständen. Auch die Entsorgung von Sperrmüll ist auf
öffentlichen Flächen untersagt. „Alle Nutzerinnen und Nutzer sind
zudem gebeten, größere Müllaufkommen, welche selber verursacht
werden, nach dem Besuch öffentlicher Flächen wieder mit zu nehmen.
Die installierten Müllbehälter sind – auch bei regelmäßiger
Leerung – nicht auf größere Müllmengen ausgerichtet“, bittet
die Stadtverwaltung alle Nutzer der Spielflächen um Mithilfe.

Das Nichtraucherschutzgesetz NRW regelt auf ausgewiesenen
Spielplätzen zudem ein absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen
können ebenfalls mit einer Geldbuße belegt werden. Auch der Paragraf
9 der Stadtordnung regelt die Nutzung von Kinderspielplätzen sowie
Kinder- und Jugendspielflächen: Diese dienen nur der Nutzung
innerhalb der durch Schilder festgelegten Altersgrenzen,
Nutzungszeiten und Spielformen. Verstöße gegen diese Regelungen
stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt.

Infos und Anregungen nimmt die Stadtverwaltung unter der
Spielplatztelefon-Nummer 0 22 34 – 50 15 35 entgegen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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