Lindenschule: Schadstoffe entsorgt
Stadt nimmt Stellung zu Anfrage der Redaktion
Frechen - Eine erste Anfrage der Redaktion nach möglichen Schadstofffunden in
der alten Lindenschule hatte die Stadtverwaltung Anfang Oktober eher
kurz und nichts sagend abgetan: "Es gibt keine hohe
Schadstoffbelastung." Schulleiter Koenen hatte sich bereits am 18.
September schriftlich an die Bürgermeisterin gewandt, weil Eltern
nachgefragt hatten.
Auf eine detaillierte Nachfrage der Redaktion hat die Verwaltung jetzt
ausführlich geantwortet und Friedrich Lipp informierte am
Dienstagabend die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. "Bevor
es morgen oder übermorgen im Blatt steht", wie Bürgermeisterin
Susanne Stupp zuvor erklärt hatte. Hier die wortreiche Erklärung der
Verwaltung:
"Es gab zwar Gefahrstoffe in dem Bau, die gutachterlichen
Untersuchungen, die wir im Zusammenhang mit der Ausschreibung für den
Abbruch bzw. den Rückbau beauftragt haben, ergaben keine hohen Werte.
Vielmehr haben wir es mit Schadstoffen zu tun, die wir im Prinzip bei
allen älteren Gebäuden, die bis ins Jahr 2000 gebaut oder umgebaut
wurden, erwartet haben.
So haben wir beispielsweise im Vergabeverfahren folgende Punkte für
die beteiligten Unternehmen festgehalten (nur ein Ausschnitt daraus):
Entfernen der Brandschutztüren im Kellergeschoss (4 Stück)
des Hauptgebäudes mit asbesthaltiger Füllung – hier:
ausbauen, Umfeld reinigen und sachgerecht entsorgen. Dann: Ausbau und
die Aufnahme der Asbestzementplatten (Eternitplatten) der
Dachgauben des Anbaus (Gesamtfläche zirka 5 Quadratmeter)
gemäß unseres Rückbau- und Verwertungskonzeptes (war auch
Bestandteil der Ausschreibung) sowie deren ordnungsgemäße
Entsorgung. Den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen haben wir
zudem mitgeteilt, dass asbesthaltiger Kleber und Bodenbeläge
im Kellergeschoss zu entsorgen sind (95 Quadratmeter). Auch so
genannte „Künstliche Mineralfasern“ (KMF) waren
vollständig zu entsorgen (Dachisolierung und Rohrleitungsdämmung).
Alle Bauschadstoffe wurden im Rahmen einer Vorerkundung von einem
sachkundigen Fachgutachter in einem Schadstoffkataster erfasst.
Die gewählte Abbruchmethode ist zwischen dem Abbruchunternehmen,
dem eingesetzten Fachbauleiter und der Stadt abgestimmt. Es gibt
diesbezüglich eine Abbruchanweisung, in der für die jeweilige
Abbrucharbeit der Maschinen- und Geräteeinsatz und auch die
erforderlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen für die
Beschäftigten fixiert sind. Wir haben als Stadt auch einen
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt, der
täglich auf der Baustelle ist und den Abbruch überwacht. Das
Abbruchunternehmen hat beispielsweise dafür zu sorgen, dass nur
Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der
Nachweis hierüber muss dann auch dem Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator vorgelegt werden.
Grundsätzlich ist es bei der Koordination der Arbeitssicherheit so,
dass der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator allen am Bau
beteiligten Personen gegenüber weisungsbefugt ist. Der Koordinator
legt die Ausschreibung und den Bauablaufplan zugrunde und prüft die
Angaben daraufhin, ob die Arbeiten wie vorgesehen und ohne
gegenseitige Gefährdung durchgeführt werden können. Der Koordinator
überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung sowie die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Uns liegen die Baustellenprotokolle vor. Aus diesen geht hervor,
dass der Abbruch nach geltenden Vorschriften ordnungsgemäß
verläuft. Wie gesagt: Die ordnungsgemäße Beachtung der jeweiligen
Vorschriften und technischen Regeln zum Gesundheits- und Arbeitsschutz
sowie deren Umsetzung ist Teil der Leistung des Auftragnehmers."
Die Stadtverwaltung fasst ihre Einschätzung wie folgt
zusammen:
- Das Gebäude enthielt nur geringfügig Gefahrstoffe. Und
- Eine Gefahr
- Aufgrund des Rückbau- und
- Beim Entkernen des Gebäudes sind keine Mitarbeiter
- Es bestand keine
diese ausschließlich in gebundenem Zustand.[/*]
während der Betriebszeit des Gebäudes hat für die Nutzerinnen und
Nutzer nicht vorgelegen.[/*]
Entsorgungskonzeptes ist keine Rückbauverzögerung
eingetreten.[/*]
des Abbruchunternehmers gefährdet worden.[/*]
Gefährdung der Umwelt.[/*]
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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