Notruf gewählt
Telefonstreich kann üble Folgen haben
Frechen - (lk) In gleich vier Fällen haben Notrufe aus einer Telefonzelle
Einsätze provoziert. Polizisten konnten vor Ort keine Vorfälle
feststellen.
„Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar“, warnt daher die
Polizei. Am Montagabend, 8. März, haben Unbekannte zwischen 17.56 und
19.11 Uhr über den Notruf 110 vier Mal die Polizeileitstelle
angerufen und schilderten dabei verschiedene Vorkommnisse. Die
Einsatzkräfte konnten vor Ort in der Fußgängerzone der
Antoniterstraße keine Straftaten feststellen.
Den Beamten fiel dabei allerdings eine Gruppe Jugendlicher auf, die
beim Eintreffen der Streifenwagen flüchteten. Drei Jugendliche
konnten dennoch vor Ort befragt werden. Eine Passantin gab außerdem
an, dass einer der 16-Jährigen den Einsatz filmte, um es über die
sozialen Medien zu verbreiten. Auf dem Smartphone fanden die
Polizisten allerdings keine entsprechenden Videoaufnahmen vor.
Die Beamten fertigten vier Anzeigen gegen Unbekannt, denn der
Missbrauch von Notrufen wird nach Paragraph 145 des Strafgesetzbuchs
geahndet.
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht,
dass aufgrund eines Unglücksfalls oder allgemeiner Gefahr Hilfe
erforderlich sei, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr bestraft werden.
„Falsche Notrufe blockieren nicht nur wichtige Telefonleitungen,
sondern beanspruchen auch Rettungskräfte, die für andere Einsätze
und Notfälle in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen“, so die
Polizei.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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