Mit Auto in Fußgängerzone
Teurer Therapie-Termin

Keine Antwort von der Bürgermeisterin und kein Verständnis vom Ordnungsamt: Herbert Sprafke (77) fuhr mit seinem Auto einige Meter in die Fußgängerzone, weil er nur unter Schmerzen laufen konnte. Jetzt muss er mehr als 160 Euro an Verwarngeldern inklusive Mahngebühren zahlen.  | Foto: Lars Kindermann
  • Keine Antwort von der Bürgermeisterin und kein Verständnis vom Ordnungsamt: Herbert Sprafke (77) fuhr mit seinem Auto einige Meter in die Fußgängerzone, weil er nur unter Schmerzen laufen konnte. Jetzt muss er mehr als 160 Euro an Verwarngeldern inklusive Mahngebühren zahlen.
  • Foto: Lars Kindermann

Der Begriff „Fußgängerzone“ sagt es schon: Eine Zone für Fußgänger! Trotzdem wird diese in Frechen, zu bestimmten Zeiten, von Zulieferern stark befahren. Gleiches Recht gilt aber nicht für Frechener Bürger, auch wenn sie sich gerade nur unter Schmerzen fortbewegen können.

Frechen. Der Besuch einer Praxis für Physiotherapie kommt Herbert Sprafke aus Frechen vermutlich teuer zu stehen.

Der 77-Jährige konnte sich vor seiner Knie-OP, nach eigener Aussage, nur „stark hinkend und unter großen Schmerzen“ fortbewegen. Um die Strecke zur vorbereitenden Physiotherapie kurz zu halten, fuhr er „rund 20 Meter“ auf den Platz der Deutschen Einheit in die Fußgängerzone ein.

„Ich bin ausgestiegen und meine Frau ist sofort von dieser Stelle weggefahren“, schildert er den Vorfall in einem Brief an Bürgermeisterin Susanne Stupp. An gleicher Stelle holte ihn seine Frau auch, knapp 40 Minuten später, wieder ab.

Doch die unerlaubte Fahrt in die Fußgängerzone blieb nicht unentdeckt: Aus einem höheren Stockwerk des benachbarten Rathauses wurden Fotos gemacht und zwei Verwarngelder in Höhe von je 55 Euro für die Ordnungswidrigkeiten erhoben.

Zu diesem Zeitpunkt glaubte Herbert Sprafke noch er könne die Sache in einem persönlichen Gespräch im Rathaus klären. „Ich habe mich dahin geschleppt und den Sachverhalt geschildert. Geholfen hat es aber nicht“, ärgert er sich. Sein ganzes Leben habe er in Frechen verbracht und immer seine Gebühren und Steuern bezahlt. Nie habe er um eine Sonderbehandlung oder Ausnahmegenehmigung gebeten“, sagt er. Dass sich die Stadt in diesem Fall so unnachgiebig zeigt, kann er nicht verstehen.

Seine Einlassungen wurden nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden Mahngebühren erhoben. Insgesamt muss der 77-Jährige jetzt über 160 Euro zahlen. Herbert Sprafke ist enttäuscht von der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin, die nicht auf sein Schreiben im Juni reagiert haben soll. Immerhin seinem Knie geht es, nach der OP, besser.

Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung zeichnet ein ganz anderes Bild: „Der besagte Herr war in der Lage völlig selbständig sein Fahrzeug zu führen. Dies steuerte er in die Frechener Fußgängerzone, um es dort zu parken. Nicht vor der Praxis, eher auf der halben Strecke. Dabei wurde er von Ordnungskräften gesehen. Der Fahrzeugführer zeigte keine starke körperliche Beeinträchtigung, er wurde nicht gestützt, er nutzte keine Gehhilfe“, teilt Stadtsprecher Thorsten Friedmann mit.

Die Fronten scheinen verhärtet, die Rechtslage aber klar zu sein. Offen bleibt die Frage: „Was kann ein gehbehinderter Mensch tun, der einen, wie auch immer gearteten, Termin in der Frechener Fußgängerzone hat?“

Stadtsprecher Thorsten Friedmann hat sich erkundigt und teilt mit: „Das Befahren der Fußgängerzone ist tatsächlich nur für den Lieferverkehr vorgesehen. Und zwar in den Lieferzeiten von 7 bis 11 Uhr. Eine mögliche Ausnahme könnte es geben, wenn jemand eine „Parkerleichterung für Schwerbehinderte“ hat. Aber auch dann nur in der Zeit von 7 bis 11 Uhr.“

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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