Geldernstraße
Vertragsbruch verjährt

Von der Stadt Frechen „überlistet und getäuscht“ fühlt sie Christian Könen aus Bachem. Auf einem großen Plakat auf seinem Grundstück an der Geldernstraße erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung.  | Foto: Lars Kindermann
2Bilder
  • Von der Stadt Frechen „überlistet und getäuscht“ fühlt sie Christian Könen aus Bachem. Auf einem großen Plakat auf seinem Grundstück an der Geldernstraße erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung.
  • Foto: Lars Kindermann

Besuchern der Geldernstraße in Bachem ist eventuell ein großes Plakat auf einem unbebauten Grundstück aufgefallen. Darauf werden der Stadt Frechen und den gewählten Bürgervertretern unter anderem „Lug und Betrug“, „Hinterzimmerpolitik“ sowie Täuschung vorgeworfen.

Frechen-Bachem. Die schweren Anschuldigungen hat Christian Könen erhoben. Der 84-Jährige versucht seit Jahrzehnten, ein benachbartes Grundstück von der Stadt zurückzukaufen, welches diese im Jahre 1966, mit der Zweckbindung „Schule“, von ihm und seinem Bruder erworben hat.

Laut Aussage des ehemaligen Eigentümers sei das Grundstücksgeschäft damals nur aufgrund einer „brüllend ausgesprochenen Drohung von Zwangsenteignung“ zustande gekommen. Dabei hätten Rat und Verwaltung zum Zeitpunkt des Notarvertrags schon längst beschlossen, keine Schule an der Geldernstraße zu bauen. Könen spricht in diesem Zusammenhang von „arglistiger Täuschung“.

Nach eigener Aussage, versuchte er bereits im Jahre 1972 das veräußerte Grundstück zurück zu erwerben. Erste juristische Schritte leitete er aber erst im Jahr 2011 ein. Da die Stadt die vertraglich vereinbarte Zweckbindung nicht eingehalten hatte, war sich der Bachemer zu diesem Zeitpunkt noch sicher, dass er vor Gericht Recht bekommen würde. In der Zwischenzeit hatte er zudem ein angrenzendes Grundstück, auf dem heute das große Plakat aufgestellt ist, erworben. „Mein Bruder und ich dachten, dass unsere Söhne auf dem zusammengeführten Areal vier Häuser bauen könnten, wenn wir das an die Stadt verkaufte Grundstück zurückerhalten hätten“, erklärt Könen seine damaligen Pläne.

Doch daraus wurde nichts. Könen verlor vor Gericht und das gleich mehrfach. „Begründet wurde dies neben dem Hinweis auf die eingetretene Verjährung unter anderem damit, dass weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Rückübertragung bestehe“, teilt die Stadt Frechen auf Anfrage der Redaktion mit. Sie widerspricht auch den Vorwürfen der angedrohten Zwangsenteignung. „Eine Enteignung wurde seitens der Stadt nicht angedroht. Die Stadt hat auch bei der zuständigen Bezirksregierung Köln keinen Antrag auf Einleitung eines Enteignungsverfahrens gestellt“, so die Stadt. Seit 1972 habe es, über viele Jahrzehnte hin, viele erfolglose Versuche seitens der Stadt gegeben, die Angelegenheit vergleichsweise zu regeln. Eine einvernehmliche Regelung sei aber nicht erzielt werden können.

Im vergangenen Jahr wurden Nahe dem umstrittenen Areal eine Baustraße und Kanalanschlüsse eingerichtet. Christian Könen befürchtet nun, dass die Stadtverwaltung, sein ehemaliges Grundstück gewinnbringend an einen Investor veräußert. Für diesen „Spezi der Stadt“ müsse dann aber ein neuer Bebauungsplan erstellt werden, gibt Könen auf seinem Schmähplakat zu bedenken und fragt: „Ob dann alle Politiker wieder mitmachen?“.

Sein persönlicher Kampf gegen die bürokratischen Windmühlen, hat den 84-Jährigen, nach eigenen Angaben, schon rund 190.000 Euro gekostet. Klein beigeben möchte er aber nicht und wenn es nur mit einem großen Plakat auf seinem Grundstück ist. „Leider kommen hier aber nur wenige Leute vorbei“, so Könen abschließend.

Von der Stadt Frechen „überlistet und getäuscht“ fühlt sie Christian Könen aus Bachem. Auf einem großen Plakat auf seinem Grundstück an der Geldernstraße erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung.  | Foto: Lars Kindermann
Wie sagte schon Altkanzler Konrad Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ An der Geldernstraße in Bachem wird keine Schule entstehen. Die Klage der Gebrüder Könen gegen die Stadt Frechen auf Rückübertragung des Grundstücks wurde vom Gericht abgewiesen. Die Ansprüche sind verjährt.  | Foto: Lars Kindermann
Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.