Kirche St. Ulrich
Zwei Eingänge
für zwei Ortsteile
Bürgermeisterin Susanne Stupp hat gemeinsam mit dem städtischen Abteilungsleiter für Denkmalschutz, Tobias Heinisch, der Vorsitzenden der Kirchengemeinde St. Ulrich, Monika Wernert-Giesen, eine Denkmalurkunde und eine Denkmalplakette überreicht. Mit dieser Auszeichnung ist nun auch für die Frechener Bürger sichtbar, dass die katholische Pfarrkirche St. Ulrich und St. Ägidius als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist.
Frechen-Hücheln/Buschbell (lk). Die 1962 bis 1963 nach den Plänen des Architekten Ludger Kösters errichtete Kirche erfüllt die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes. Ihre Errichtung wurde durch die damals wachsende Zahl der Gläubigen in den beiden ehemals unabhängigen Pfarrgemeinden Buschbell und Hücheln notwendig.
Die Kirche trägt daher die Namen der beiden Schutzpatrone, St. Ulrich und St. Aegidius, und dient als gemeinsamer religiöser Treffpunkt für beide Gemeinden.
Der Architekt plante die Kirche auf einem zentralen Grundstück in Buschbell nahe der Grenze zu Hücheln und gestaltete die Eingangsseite gleichberechtigt für beide Gemeinden.Zwei Eingangsbereiche begrüßen die Gläubigen: der linke Eingang thematisiert Szenen aus dem Leben des heiligen Ulrich und richtet sich an die Buschbeller, während der rechte Eingangsbereich Szenen aus dem Leben des heiligen Aegidius zeigt und an die Hüchelner erinnert.Durch diese architektonische Lösung wurde ein gemeinsamer Raum geschaffen, der die historische Trennung der beiden Gemeinden überwindet und einen respektvollen und vereinten Treffpunkt schafft.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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