Leerstand ein Stich ins Herz
Förderprogramm zur Aufwertung der Gummersbcher Innenstadt
Gummersbach - (un) Der stationäre Einzelhandel befindet sich, auch wegen Corona,
weiter im Umbruch. Der Trend zum Online-Handel, der während der
Pandemie Wachstumsraten bis zu 40 Prozent erzielte, hält an. Für die
Innenstädte müssen dringend neue Perspektiven und Konzepte
entwickelt, sie müssen aufgewertet werden, um ihre Attraktivität zu
bewahren.
Auch die Kreisstadt Gummersbach muss neue Wege gehen, um die
Innenstadt als Attraktionspunkt „am Leben zu erhalten“, wie es
Bürgermeister Frank Helmenstein ausdrückt. „Jedes leerstehende
Ladenlokal bedeutet für mich persönlich ein Stich ins Herz“, so
Helmenstein. „Wir müssen Perspektiven für unsere Innenstadt
entwickeln. Hier geht es vor allen Dingen darum, den Leerständen zu
begegnen und sie künftig zu vermeiden. Im Hinblick darauf ist auch
eine zunehmende Digitalisierung wichtig.“
Zur Stärkung der Innenstädte hat die Landesregierung ein Programm
von 70 Millionen Euro aufgelegt. Mit diesen Mitteln haben Städte und
Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt.
Nordrhein-Westfalen.“ die Möglichkeit, Maßnahmenpakete zu
schnüren. Gummersbach hat bereits 2016 mit der Aufstellung des
„Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes“ einen
Masterplan für die Zukunftsgestaltung geschaffen, der teilweise
bereits umgesetzt wurde.
Die Förderprogramme bilden wesentliche Bausteine dieses Plans. Der
Bürgermeister: „Um Fördermittel zu bekommen, haben wir bereits
frühzeitig Anträge gestellt.“
Gemeinsam mit dem Technischen Beigeordneten Jürgen Hefner, dem
Geschäftsführer Entwicklungsgesellschaft Gum-
mersbach, Frédéric Ripperger, und Uwe Gothow, Geschäftsführer der
GMerleben Agentur, stellte Bürgermeister Helmenstein das erste
Maßnahmen-Paket vor.
Eines der Handlungsfelder ist die zeitnahe Nachnutzung leerstehender
Ladenlokale in der Fußgängerzone.
Leerstandsprogramm
Das Leerstandsprogramm (Sofortprogramm Innenstadt) ist ein
Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und
Gleichstellung des Landes NRW zur Stärkung der Innenstädte.
Gummersbach erhielt eine Förderzusage von zunächst 200.000 Euro und
ist aktuell dabei, leerstehende Ladenlokale mit einer Fläche von
maximal 300 Quadratmetern zu erfassen, deren Vermieter bereit sind,
für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren auf mindestens 30
Prozent ihrer zuletzt erhobenen Kaltmiete zu verzichten.
Die Entwicklungsgesellschaft Gummersbach, Partner der Stadt und als
Zwischenmieter auftretend, vermietet zu einem Mietzins in Höhe von 20
Prozent der alten Miete an Interessenten weiter, die somit zu sehr
günstigen Konditionen eine Ladenfläche anmieten können. Die
Fördermittel bedeuten somit eine große Starthilfe für
Interessenten, die sich in der jetzigen Zeit gegen den Trend
selbständig machen wollen. Helmenstein: „Erste Gespräche mit
Vermietern und Interessenten wurden bereits geführt. Dabei haben wir
eine große Kooperationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit bei den
Vermietern gespürt.“
Die GMerleben Agentur unterstützt die „Partnersuche“ zwischen
Vermieter und Ladenmieter. Geschäftsführer Uwe Go-
thow: „Wir haben innovative und kreative Ansätze festgestellt.
Ideal wäre eine Vielfalt an nachhaltigen Fachgeschäften. Von der
Förderung ausgeschlossen sind Umzüge bestehender Geschäfte.“
Jürgen Hefner, federführender Dezernent, stellt für das im Rahmen
des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK)
Gummersbach Zentrum 2030“ festgelegte Stadtumbaugebiet zwei
klassische städtebauliche Förderprogramme vor. Ziel ist es, das
Erscheinungsbild der Innenstadt zu stärken, hinsichtlich der
Identität zu verbessern.
Fassadenprogramm
Das Fassadenprogramm als Leitprojekt des IEHK fördert beispielsweise
Maßnahmen an Außenwänden und Dächern von historisch wertvollen
Gebäuden, Baudenkmälern und stadtbildprägenden Gebäuden, aber auch
Neugliederungen von Fassaden, häufig durch Baulücken entstandene,
das Stadtbild negativ beeinträchtigende Brandwände sowie Frei- und
Gartenflächen. Energetische Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Verfügungsfonds
Drittes Element des Sofortprogramms ist der Verfügungsfonds der Stadt
Gummersbach. Unterstützt werden kleine nicht kommerzielle Projekte,
Aktionen und Maßnahmen, die in der Gebietskulisse des IEHK liegen.
Auch private Vereine, Initiativen und Organisationen sollen dazu
animiert werden, Projekte zu initiieren und Verantwortung zu
übernehmen.
Die Maßnahmen sollen einen Nutzen für die Allgemeinheit erwarten
lassen und einen inhaltlichen Bezug zur Stabilisierung, Erneuerung,
Verbesserung und Vitalisierung des Zentrums von Gummersbach haben.
Hierzu gehören zum Beispiel Bepflanzung und Ausstattung öffentlich
zugänglicher Räume, Spielgeräte, Kunst und Gestaltung von Elementen
im öffentlichen Raum, Beleuchtung, Verschönerungsarbeiten in und an
bestehenden Gebäuden, Wirtschafts- und Ausstattungsgegenstände wie
Vitri-
nen, Sitzgelegenheiten und Wegweiser.
Die Fördertöpfe sind mit über einer halben Million Euro gefüllt.
Wer über die Programme gefördert werden möchte, muss 50 Prozent
seiner Maßnahme privat finanzieren.
Ausführliche Informationen zu den Programmen einschließlich
Bewerbung und Antragsformular stehen unter www.gmerleben.de zur
Verfügung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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