In Gewahrsam genommen
Streit in Hennefer Obdachlosenunterkunft eskaliert
Am Dienstag, 7. Januar, gegen 13 Uhr wurde die Einsatzleitstelle der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis über Streitigkeiten in einer Wohnungslosenunterkunft an der Dahlhausener Straße in Hennef informiert. Demnach sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern gekommen.
Beim Eintreffen der Polizisten machte sich der 34-jährige Geschädigte bemerkbar. Der Tatverdächtige hatte sich bereits in unbekannte Richtung entfernt. Der Leichtverletzte gab den Beamten gegenüber an, dass er den 31-jährigen Tatverdächtigen auf dem Vorhof der Unterkunft angesprochen habe. Grund dafür sei gewesen, dass der 31-Jährige das Kleinkraftrad des 34-Jährigen durch Tritte beschädigt habe. Im Anschluss zog der Tatverdächtige vermutlich ein Pfefferspray aus seiner Tasche, sprühte es dem Geschädigten ins Gesicht und versuchte ihn zu schlagen. Die Schläge habe der 34-Jährige nach eigenen Angaben abwehren können. Daraufhin habe der Angreifer von ihm abgelassen und sei weggegangen.
Nachdem der Geschädigte von der hinzugezogenen Rettungswagenbesatzung behandelt worden war, führte er die Polizisten zu dem beschädigten Roller. Bei der Überprüfung des Kleinkraftrades stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug als Unterschlagen im Fahndungsbestand der Polizei gemeldet war. Mit dem Tatvorwurf konfrontiert gab der 34-Jährige an, dass er den Roller von einer Freundin bekommen habe. Den Namen der Freundin kenne er aber nicht. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt.
Während der Sachverhaltsaufnahme erschien der Tatverdächtige an der Obdachlosenunterkunft. Er war verbal aggressiv und augenscheinlich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Da sich der Mann nicht beruhigen ließ, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Nachdem er ausgenüchtert war, konnte er das Gewahrsam noch am selben Tag wieder verlassen.
Gegen den 31-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und vorsätzlichen Sachbeschädigung eingeleitet.
Der 34-Jährige muss sich wegen des Verdachts der Unterschlagung verantworten. (Re)
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.