Bitte Telefon oder Mail
Besuche im Rathaus nur in unabdingbaren Fällen möglich

Foto: Stadt Hennef

Hennef - Das Rathaus ist bis zum Ende der Osterferien nur während der
Sprechzeiten des Bürgerzentrums geöffnet: montags bis mittwochs und
freitags von 7 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 7 bis 12 Uhr und von
14 bis 17.30 Uhr. Die Bürger werden gebeten, so viel wie möglich
über Telefon und per E-Mail zu erledigen. Dort, wo eine persönliche
Vorsprache dringend erforderlich ist, vereinbaren Bürger bitte vorab
einen Termin mit den jeweils zuständigen Beschäftigten. Unterlagen
sollen nicht persönlich abgegeben, sondern in den Hausbriefkasten am
Eingang geworfen werden.

Angesichts der aktuellen Situation hat die Stadt ein Bürgertelefon zu
Corona eingerichtet. Die Nummer ist 02242-888500. Das Bürgertelefon
ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Jegliche Veranstaltung im Hennefer Stadtgebiet ist bis einschließlich
19. April untersagt. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und
sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von
diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen
überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere
solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt
sind. Dazu gehören auch Wochenmärkte.

Erstattung Elternbeiträge KiTas

„Um die ohnehin schon hohe Belastung der Eltern durch die aktuelle
Situation nicht noch weiter zu verstärken,“ so Bürgermeister Klaus
Pipke, werden wir die Elternbeiträge für die KiTas auf Antrag
erstatten“. In der Verfügung des Bürgermeisters heißt es dazu
wörtlich: "Ab dem 16. März werden (für den Monat März anteilig)
die Elternbeiträge in Kinderbetreuungsangeboten in
Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Offenen
Ganztagsgrundschule auf Antrag erstattet für alle Eltern, die nicht
zum Kreis der Schlüsselpersonen zählen. Damit verbunden sind auch
die Beiträge für das Mittagessen und das Frühstück in den
Kindertageseinrichtungen. Für das Mittagessen in der Offenen
Ganztagsschule (OGS) erfolgt die Erstattung über den Betreiber der
OGS, AWO Betreute Schulen e.V. der über die Anträge informiert
wird".

Auch die Musikschule der Stadt ist geschlossen. Die anteiligen
Unterrichtsgebühren für den Monat März werden für die aufgrund der
Corona-Virus-Pandemie ausgefallen Unterrichtsstunden ab dem 16. März
erstattet, soweit im Einzelfall der Unterricht nicht nachgeholt werden
kann. Bei einer Verlängerung der Schutzmaßnahme aufgrund der
Corona-Virus-Pandemie über die Osterferien hinaus werden die
Gebühren bis zur Beendigung der Schutzmaßnahme, längstens jedoch
bis zu den Sommerferien (Schuljahresende), erstattet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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