Horstmannsteg
Gericht bestätigt Bedenken - Planung muss überarbeitet werden

Marode ist der Horstmannsteg schon lange. So, wie Stadt, Kreis und Bezirksregierung ihn neu bauen wollen, geht es aber nicht. | Foto: BUND
  • Marode ist der Horstmannsteg schon lange. So, wie Stadt, Kreis und Bezirksregierung ihn neu bauen wollen, geht es aber nicht.
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Hennef - Im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren des BUND gegen den
Rhein-Sieg-Kreis hat das Verwaltungsgericht Köln im
Verhandlungstermin insbesondere formale Fragen aufgeworfen. Um
möglichst rasch ein neues Genehmigungsverfahren mit einer etwas
geänderten Planung zu ermöglichen, hat der Rhein-Sieg-Kreis die
erteilten naturschutzrechtlichen Entscheidungen zurückgezogen. Die
Stadt Hennef wird nunmehr ihre Planungen überarbeiten und hierbei
möglichst eine gemeinsame Lösung mit dem BUND anstreben.

Dazu schreibt der BUND: Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt
Hennef, der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln nicht
geteilt, wonach der geplante Bau einer Pylonbrücke als Ersatzbau für
den maroden Horstmannsteg anzusehen sei, vielmehr hob es die hohe
Bedeutung des FFH-Gebietsschutzes hervor. Es warf zudem die Fragen
auf, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gemacht worden
sei, ob ein Planfeststellungsverfahren nicht für alle Beteiligten
zielführender gewesen sei und ob hier eine naturschutzrechtliche
Befreiung überhaupt zulässig sei, ein atypischer Einzelfall sei
jedenfalls nicht zu erkennen.

Der BUND, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt, hatte
die Klage erhoben, da die geplante Brücke in der gewählten Bauweise
die weitere Entwicklung der Siegaue auf einer Fläche von rund 200
Hektar erheblich beeinträchtigt hätte und umfangreiche Vermeidungs-
und Kompensations-

maßnahmen zum Schutz des FFH- und Naturschutzgebietes nicht ergriffen
worden waren.

Der klagende Naturschutzverband hatte von Anfang an auf ein
rechtmäßiges Genehmigungsverfahren einer neuen Brücke gedrungen und
dem Heimatverein und der Stadt Hennef nach dem Scheitern der
Vergleichsgespräche dringend empfohlen, zumindest parallel zum
laufenden Rechtsverfahren eine neue Planung aufzubauen. Die Stadt war
nicht bereit gewesen, auf die Pylonvariante mit einem 25 Meter hohen
Tragmasten zu verzichten und den auf vier Meter verbreiterten Neubau
auf der Trasse des alten Horstmannsteges zu führen. Ein breiter
Schulterschluss der Verwaltungen, bis hin zu den Aufsichtsbehörden
und der Bezirksregierung, die eine Aufsichtsbeschwerde des BUND im
Vorfeld der Klage negativ beschieden hatte, hat zu der aktuellen
Planung geführt. Die so entstandene Fehlplanung aufrecht zu erhalten
und damit die rechtlichen Vorgaben zu umgehen, scheiterte nun an der
Kritik des Verwaltungsgerichtes und führte zur Rücknahme des
Befreiungsbescheides durch die Kreisverwaltung. Der BUND betont, dass
die Anwendung geltenden Rechtes eigentlich erste und zentralste
Aufgabe der Verwaltungen und Aufsichtsbehörden ist und diese nun
aufgerufen sind, ihre Arbeitsweise grundsätzlich zu überprüfen. Der
BUND hat bereits im Gerichtssaal seine Bereitschaft signalisiert, an
einer zügigen und guten Gesamtlösung mitzuwirken, damit eine neue
Brückenverbindung zwischen Allner und Hennef möglich wird.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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