Man sieht sich vor Gericht
Im Streit um den Horstmannsteg gab es keine Einigung
Hennef - (pb). Dass die Gesprächsrunden mit Vertretern der Stadt Hennef, des
Rhein-Sieg-Kreises und des BUND zum Thema Horstmannsteg ergebnislos
endeten, ein Kompromiss nicht gefunden wurde und somit die Konflikte
ungelöst bleiben, da ist man sich bei allen Beteiligten einig. Wer
Allerdings nun der „Böse“ in dieser scheinbar auf die
Unendlichkeit hinlaufenden Diskussion um den Neubau einer
Brückenverbindung zwischen Allner und der Hennefer Innenstadt ist,
darüber gehen die Meinungen wie nicht anders zu erwarten auseinander.
Der Rhein-Sieg-Kreis teilt dazu mit:
Nach zwei Gesprächsrunden, die auf Einladung des Umweltdezernenten
des Kreises, Christoph Schwarz, mit Vertretern der Stadt Hennef und
des BUND stattgefunden haben, hat der BUND mitgeteilt, dass er an
seiner Klage festhält. „Leider hält der BUND an seinen formalen
und grundsätzlichen Bedenken fest“, bedauert Christoph Schwarz die
Entscheidung des BUND. Die Stadt Hennef hatte im zweiten Gespräch
eine weitere Optimierung des Bauwerkes angeboten, um dem BUND
entgegenzukommen. Auch dies konnte den BUND nicht dazu bewegen, einem
Kompromiss zuzustimmen. „Die Möglichkeit einer außergerichtlichen
Einigung wäre da gewesen, aber beim BUND war keinerlei Bewegung zu
erkennen“, so Schwarz abschließend.
Die Stadt Hennef sagt zum Thema:
„Das ist bedauerlich,“ kommentiert Bürgermeister Klaus Pipke das
ergebnislose Ende der Gespräche zwischen Stadt, Rhein-Sieg-Kreis und
dem Bund für Umwelt und Naturschutz, der nach einigen Tagen
Bedenkzeit nach einem zweiten Gespräch am 15. Mai nun bekannt gegeben
hat, dass er an seiner Klage gegen den Neubau des Hortmannsteges
festhält. Pipke weiter: „Wir haben nach dem ersten Gespräch am 28.
April noch einmal die Planungen begutachtet und vertretbare
Kompromisse angeboten. So haben wir vorgeschlagen, die Anzahl der
Tragseile von fünf auf drei zu reduzieren, die Seile noch einmal zu
verstärken und mit Vogelschutz-Reflektoren auszustatten sowie die
Brückenfundamente tiefer zu gründen, um sicherzustellen, dass man
später so genannte Nebenstromgerinne anlegen kann, in denen sich die
Sieg frei bewegen kann. Natürlich halten wir am Bau an sich fest,
eine Neuplanung würde die Kosten ganz massiv in die Höhe treiben und
der Ausgang eines neuen Genehmigungsverfahrens ist ungewiss. Aber ich
möchte auch ganz klar sagen, dass wir weiterhin zu Gesprächen über
konkrete Punkte der Planung bereit gewesen wären. Nun aber liegt die
Entscheidung beim Verwaltungsgericht, der Zeitpunkt des Baubeginns ist
unklar und eine für die Hennefer Infrastruktur dringend notwendige
Wegeverbindung könnte für unabsehbare Zeit wegfallen.“
Die Gespräche hatten nach einer Informationsveranstaltung des Heimat-
und Verschönerungsverein Allner und der Werbegemeinschaft Hennef zum
Thema „Ersatzneubau der Brücke am Horstmannsteg“ auf Initiative
des Bürgermeisters und des Umweltdezernenten des Rhein-Sieg-Kreises,
Christoph Schwarz, stattgefunden. Zuvor hatte der BUND im Dezember
2016 eine Klage gegen den Rhein-Sieg-Kreis mit aufschiebender Wirkung
gegen die Befreiung von der Festsetzung des Landschaftsschutzes
eingereicht. Die Stadt Hennef verlor damit das Baurecht. Auf die
Anordnung des Kreises im April 2017 auf sofortige Vollziehung der
Befreiung aus dem Landschaftsschutz, legte der BUND Rechtsmittel ein.
An diesen Klagen hält der BUND nach den erfolglosen Gesprächen nun
fest, womit der Bau der Brücke weiterhin nicht umgesetzt werden kann.
„Wir haben bei der Neuplanung der bestehenden Brücke, alle
rechtmäßigen Verfahrensschritte eingehalten und alle Beteiligten
einbezogen. Auch der BUND war eingebunden. Auf Hinweise des BUND haben
wir sogar die Ausführung der Brücke angepasst“, so Bürgermeister
Klaus Pipke im April. Weiter sagte er: „Das gesamte Verfahren ist
sauber und korrekt und ohne Verzögerungen abgelaufen. Gerade weil es
sich um ein so sensibles Gebiet handelt, sind wir sehr gründlich und
gewissenhaft vorgegangen und haben alle politischen und fachlichen
Gremien eingebunden. Zudem hat die Kommunalaufsicht aufgrund der vom
BUND gestellten Fachaufsichtsbeschwerde das Verfahren geprüft und
keine Verfahrensfehler festgestellt.“
Vorteile der neuen Brücke
Die geplante neue Brücke in den Zentralort ist hochwassersicher und
barrierefrei und berücksichtigt die Belange des Natur- und
Umweltschutzes. Mit einer Länge von rund 219 Metern ist sie rund zehn
Meter kürzer als die alte Brücke. Es gibt größere Stützweiten und
keine Pfeiler in Siegnähe und damit mehr Raum für die
Fließgewässerdynamik der Sieg und ihrer Uferlebensräume entlang des
Flussbettes. Das genehmigte Bauverfahren vermeidet eine Verschmutzung
der Sieg im Zuge des Abrisses und aufwändige Eingriffe in den
stadtseitigen Uferabschnitt, die bei dem Bau einer Balkenbrücke
erforderlich wären.
Wegfall des Horstmannstegs
Wenn nun die seit Jahrzehnten bestehende gewidmete Wegebeziehung
wegfalle, so Pipke, schade das der Umwelt und den Bürgern in ganz
erheblichem Maße. Denn der PKW-Verkehr nimmt dann rasant zu, da eine
wichtige, kurze, niederschwellige und angstfreie Verbindung ins
Zentrum verloren geht. Nicht nur ein Schulweg geht verloren, auch
ältere Mitbürger werden vom Leben in der City und damit der Teilhabe
abgeschnitten. Bürgermeister Klaus Pipke betonte, dass das eine
Katastrophe sei, da Hennef durch die Sieg und die Bahnlinie ohnehin
zerrissen sei.
Die Sicht des BUND:
Wie bereits in der Klagebegründung vom 23. Februar vom BUND
dargelegt, kommt als tragfähige Alternative für den Neubau einer
Brücke an Stelle des baufälligen Horstmannstegs auch ein
Brückenneubau auf der alten Trasse des Horstmannstegs als Trog- oder
Balkenbrücke in Frage. Die bestehende Brücke des Horstmannstegs ist
der manifestierte Beweis dafür, dass ein solches Bauwerk, auch
auf vier Meter Ausbaubreite erweitert, an diesem Standort technisch
möglich ist. Trotzdem halten die Stadt und der Rhein-Sieg-Kreis nach
drei Gesprächsrunden mit dem BUND am 21. April (ohne Kreis), 28.
April und 15. Mai an allen Eckpunkten der vom BUND beklagten Planung
fest: der Inanspruchnahme eines vom Landesamt für Naturschutz
abgegrenzten, prioritär geschützten FFH-Lebensraums, einem das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigenden, hochhaushohen, ca. 25
Meter langen Pylon mit Schrägseiltrossen, die Vögel im Luftraum
über der Sieg unnötig gefährden, und einem mitten im
Naturschutzgebiet liegenden, fast ein Hektar großen Baufeld, dessen
gewachsener Auenboden 40 Zentimeter tief abgetragen und später
wieder eingebaut werden soll. Auch der geplante Kranstellplatz im
Flussbett der Sieg, für den allein ca. 100 bis 200 Lkw-Fahrten
erforderlich sind, um ihn zu schütten und wieder abzutragen, wird von
den beiden Verwaltungen nicht in Frage gestellt. Allein - wie von der
Stadt angeboten - die Reduktion der Anzahl der Schrägseiltrosse und
die Vertiefung der bisher geplanten Brückenfundamente lösen weder
die zahlreichen Konflikte noch vermeiden sie die erheblichen
Eingriffe. „Die Chance, mit einer neu aufgesetzten,
raumverträglichen und rechtskonformen Planung bald Rechtssicherheit
für die Stadt Hennef zu erlangen, wurde trotz erheblicher
Zugeständnisse des BUND in den Gesprächen weder von der Stadt noch
vom Kreis ergriffen“. Die im November 2015 noch vor der Prüfung der
Umweltbelange im Jahr 2016 vom Bauausschuss der Stadt Hennef
beschlossene Planung ist übergroß, teuer und unverträglich, fasst
der BUND-Sprecher Achim Baumgartner die Konfliktlage zusammen. Vor dem
Beschluss des Bauausschusses im November 2015 hatte auch die untere
Naturschutzbehörde die „Bestandstrasse“ noch als
umweltverträglicher favorisiert: „Generell ist der Verbleib auf der
alten Trasse mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft
verbunden. Es wird ein kleineres Baufeld benötigt (rund 6.000 qm
gegenüber 10.000 qm), die Trasse verläuft entlang einer ohnehin
vorbelasteten und in Teilen befestigten Strecke. Es werden keine
Wirtspflanzen der Ameisenbläulinge (Großer Wiesenknopf)
zerstört.“ (Aktenblatt 0064, Protokoll vom 4.8.2015).
Der BUND hat in den Gesprächen am 28.4. Perspektiven aufgezeigt, wie
zügig eine neue Lösung zu Gunsten der Interessen der Bevölkerung
erreicht werden könne. Angeregt hatte der BUND beispielsweise eine
unmittelbare Abfrage zu wasserrechtlichen Fragen beim Dezernat 54 bei
der Bezirksregierung Köln. In der schriftlichen Stellungnahme vom 5.
Mai teilte das Dezernat 54 kurzfristig mit, dass auch die Trog- oder
Balkenbrücke voraussichtlich wasserrechtlich genehmigungsfähig
wäre. Eine vertiefte Prüfung zu hydraulischen Fragen zur Entwicklung
eines Mehrstromgerinnes und die gemeinsame Entwicklung daraus
abzuleitender Eckpunkte für eine neue Brückenplanung lehnte die
Bezirksregierung ohne konkreten Antrag der Stadt Hennef jedoch ab, so
dass zum jetzigen Zeitpunkt eine inhaltliche Fortentwicklung der
Planung an diesem Punkt nicht möglich - und vom Kreis auch
ausdrücklich nicht gewollt war. Nicht ohne Grund ist das
Planfeststellungsverfahren für Planungen in komplexen Räumen mit
vielschichtigen Belangen das vom Gesetzgeber vorgegebene
Genehmigungsverfahren. Dass ein 2,5 Millionen teures Bauwerk ohne
Bürgerbeteiligung und ohne Baugenehmigung im FFH- und
Naturschutzgebiet verwirklicht werden soll, bleibt für den BUND
weiterhin nicht nachvollziehbar. Nahezu alle mit der aktuellen
Brückenplanung verbundenen Eingriffe sind vermeidbar. Vom Kreis und
von der Stadt Hennef werden die erheblichen Rechtsverstöße, die mit
der aktuellen Planung verbunden sind, bis heute nicht erkannt. So
heißt es zum Beispiel im § 34 Absatz 4 des BNatSchG: „Können
von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche
Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, können als
zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur
solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der
öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des
Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen
Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden“.
Der Kreis wendet diese gesetzliche Vorgabe aber bewusst nicht an. Eine
Entgegnung zur Klagebegründung des BUND vom 23. Februar fehlt noch
immer.
Die Hennefer Grünen reagieren mit folgender Pressemeldung:
Hennefer Grüne bedauern, dass kein Kompromiss für den Horstmannsteg
gefunden wurde. Wie es der Presse zu entnehmen war, haben in den
letzten Tagen zwei Vermittlungsgespräche von Vertretern der Stadt,
des Kreises und dem BUND zu keiner Lösung geführt. Der BUND strebt
weiter den Weg der Klage an.
Die Folgen einer mögliche Sperrung des Horstmannstegs führen zu
erheblichen Belastungen für die Fußgänger und Radfahrer , die
täglich den Horstmannsteg nutzen.
Wir, die Hennefer Grünen erklären:
Wir brauchen den Horstmannsteg und werden uns für diesen einsetzen.
Dieser stellt eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer
da. Keine andere Stadt in Deutschland bietet den BürgerInnen die
Möglichkeit direkt aus der Innenstadt in ein Naturschutzgebiet zu
spazieren; auch diese besondere Einmaligkeit müssen wir uns für
Hennef erhalten.
Grüne einzige Fraktion, die nach Kosten und Alternativen fragt
Die Hennefer Grünen waren bei der Entscheidungsfindung zum Neubau
dieser wichtigen Verbindung aber die einzigen politischen Vertreter,
welche die Kosten, die eine mögliche Sanierung des bestehenden
Bauwerks verursachen würden, ausgerechnet haben wollten. Wir
forderten daher von der Verwaltung dies darzustellen um die
Entscheidung Neubau oder Sanierung verantwortlich abzuwägen. Auch
erlaubten wir uns die Frage, was passiert monetär, falls der Neubau
nicht förderfähig sein sollte.
Die Verwaltung mauerte
Beide Fragen und unsere Bitte an die Verwaltung bezüglich der
Kostendarstellung wurden aber in den entsprechenden Sitzungen von den
anderen politischen Vertretern und der Hennefer Stadtverwaltung
als nicht relevant angesehen, sodass eine Entscheidung zu der jetzt
umstrittenen Brückenkonstruktion und deren Wegführung erfolgte.
Diese mehrheitliche Entscheidung wurde aber zu keinem Zeitpunkt von
uns Grünen angegangen, wir haben die getroffene Entscheidung
akzeptiert und tragen diese mit. Egal wie das Verwaltungsgericht
entscheidet, es muss gehandelt werden. Aufgrund der besondere
Haushaltssituation, Hennef befindet sich in der Haushaltssicherung,
könnte es aber sein, dass die Beantwortung der Frage nach der
Sanierung des Horstmannstegs noch einmal bedeutsam werden könnte.
Für die Entscheider bietet sich auch die Möglichkeit die Bedenken
des BUND bei einer Neuplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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