Kölner Hauptbahnhof
Bundespolizisten lassen die Handschellen gleich zweimal klicken
Köln. Gleich zweimal klickten am 21. April 2024 die Handschellen. Nach einem Diebstahl und einer Körperverletzung mussten sich nun ein 21-Jähriger und ein 37-Jähriger vor einem Richter verantworten.
Um 18:54 Uhr wurde die Bundespolizei um Unterstützung nach einem Diebstahl in einer Parfümerie des Kölner Hauptbahnhofs gebeten. Nach Angaben eines Mitarbeiters soll der 21-jährige Beschuldigte dort eine Flasche Parfüm im Wert von 85 Euro in seine Umhängetasche gesteckt und die Filiale verlassen haben, ohne zu bezahlen. Die Bundespolizei verbrachte den Tatverdächtigen zur nahegelegenen Dienststelle und stellte seine Personalie fest. Da er keinen gültigen Aufenthaltsstatus vorweisen konnte, wurde der Algerier wegen des vorangegangenen Diebstahls sowie des unerlaubten Aufenthalts beanzeigt. Die Beamten nahmen ihn fest und führten ihn am Folgetag nach einer Vernehmung einem Richter vor.
Um 23:35 Uhr wurde die Bundespolizei erneut alarmiert. Diesmal soll ein 37-Jähriger einen 20-Jährigen im Kölner Hauptbahnhof durch einen Faustschlag verletzt haben. Ein hinzugerufener Rettungswagen versorgte den Geschädigten. Er trug außer einer blutigen Nase keine Verletzungen davon. Gegen den Geschädigten lag zudem eine Aufenthaltsermittlung des Amtsgerichts Kerpens aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes vor. Die Beamten stellten seine postalische Erreichbarkeit fest und entließen den Deutschen nach Abschluss der Maßnahmen. Der Tatverdächtige wurde der Dienststelle zugeführt. Dort stellten die Beamten auch dessen Identität fest. Zudem fertigten sie eine Strafanzeige wegen der Körperverletzung. Nach Rücksprache mit der Staatsanwältin wurde der Polizeibekannte festgenommen und ebenfalls am Folgetag nach einer Vernehmung einem Richter vorgeführt.
Der Richter ordnete die Haft bei dem 37-Jährigen an. Über eine Verurteilung wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens entschieden.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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