Neue Regelungen
Binnenschiffe dürfen nun im Rheinauhafen anlegen
Innenstadt - An der Kaimauer im Kölner Rheinauhafen sind durch die HGK AG
Schifffahrtszeichen angebracht worden. Diese regeln die Nutzung der
Kaimauer durch festmachende Binnenschiffe unter Auflagen, wodurch das
generelle Festmachverbot in dem Bereich aufgehoben ist. Das
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln (WSA) hat diese Regelungen
genehmigt.
Folgende Vorgaben sind einzuhalten: Beladene Schiffe dürfen eine
Breite von 9,50 Meter und eine Tragfähigkeit von 1.200 Tonnen nicht
überschreiten. Der Einsatz von Winden zum Festmachen ist nicht
gestattet. Ebenso ist das Liegen von mehreren Schiffen nebeneinander
nicht erlaubt. Leere Schiffe dürfen an der Kaimauer im Rheinauhafen
generell festmachen.
Für die Schiffe gilt ein Nutzungsgebot des dort zur Verfügung
gestellten Landstroms. Das heißt, es ist untersagt, die an Bord
benötigte Energie während der Liegezeit über eigene Dieselmotoren
zu gewinnen. Die Versorgung muss über eine der zehn Stromtankstellen
im Rheinauhafen erfolgen. Dies vermeidet zum Wohl von Anwohnern und
Passanten Belästigungen durch Abgase und Geräusche.
Das bislang geltende generelle Festmachverbot an der Kaimauer war von
der HGK AG im Februar 2018 ausgesprochen worden. Grund dafür waren
zwei schwere Havarien, bei denen Schiffe Festmachvorrichtungen auf der
Mauer mitsamt den Steinen herausgerissen hatten, ohne sich um die
Schäden zu kümmern. Die jetzige Regelung, die nach Überprüfung der
Zugfestigkeit der verbliebenen Festmacher in Kraft trat, stellt ein
Interim dar, bis die geplante endgültige Lösung umgesetzt werden
kann. Dazu gehört die Installation so genannter Dalben durch das WSA.
Die Dalben werden ufernah im Grund des Rheins verankert und
ermöglichen das Festmachen der Schiffe sowie den Landgang für die
Besatzungen. Vor der Umsetzung dieses Vorhabens werden die politischen
Gremien von der Verwaltung der Stadt Köln ein-geschaltet und die
Öffentlichkeit informiert.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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