„Soziale Erhaltungssatzung" für Severinsviertel
Mehr Schutz für die Wohnbevölkerung
Innenstadt - Das Severinsviertel wird das zweite Gebiet in Köln, für das eine
„Soziale Erhaltungssatzung“ gilt. Das Baugesetzbuch
Nordrhein-Westfalen sieht im Paragrafen 172 vor, dass Gemeinden durch
Satzungsbeschluss Gebiete benennen können, in denen zum Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung jeder Rückbau (Abriss) sowie
jede Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der
Genehmigung bedürfen.
Dies gilt auch dann, wenn diese Änderungen nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen eigentlich genehmigungsfrei wären.
Bauliche Veränderungen, die über die Herstellung einer zeitgemäßen
Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, wie zum
Beispiel Luxusmodernisierungen, können im Rahmen einer solchen
Satzung unterbunden werden. Auch die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen fällt unter eine Genehmigungspflicht, um so den
Mietwohnungsbestand möglichst zu erhalten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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