TÜV und Dehoga für einheitliche Maßnahmen
Zertifikat soll Gästen Sicherheit geben

Henning Thomas Graf von Schwerin, Sylvia Fehn-Madaus und Alina Roeder (r.) bei der Verleihung des Zertifikats. | Foto: Hermans
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Innenstadt - (hwh). Es wird Herbst und damit wird’s auch wieder eine Spur
ungemütlicher für eine Gaststätte wie „Em Krützche“ am
Frankenturm. Und zwar nicht nur hinsichtlich der Witterung.
„Aufgrund der ausgebliebenen  Touristen, der ausgefallenen Messen
und der abgesagten Philharmonie-Konzerte ist es in diesem Jahr
schwierig genug“, berichtete „Krützche“-Geschäftsführerin
Sylvia Fehn-Madaus.

„Aber unsere Stammgäste sind auch meist 40 plus, die haben derzeit
oft Hemmungen, sich in geschlossenen Räumen aufzuhalten.“ Deshalb
willigte Fehn-Madaus begeistert ein, als die Kooperationspartner TÜV
Rheinland und Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga)
Nordrhein  anfragten, ob das „Krützche“ nicht bei einem
Pilotprojekt mitmachen möchte.

Angesichts des gegenwärtigen Wusts an unterschiedlichen Verordnungen,
Richtlinien und Empfehlungen in Bundesländern und Gemeinden soll nun
ein TÜV-Zertifikat für einheitliche Regeln bei der Bewirtung von
Gästen in Corona-Zeiten sorgen. Es soll für Verlässlichkeit und
Transparenz sorgen, und vor allem den Besuchern ein Gefühl der
Sicherheit vermitteln. „In Düsseldorf beteiligen sich zwei Lokale
in der Altstadt an dem Pilotprojekt, außerdem Peters Brauhaus hier um
die Ecke in der Mühlengasse“, sagte Henning Thomas Graf von
Schwerin, Präsident der Dehoga Nordrhein.

Um das Zertifikat zu erhalten, müssen die Gasstätten einen
Kriterienkatalog mit 80 Punkten abarbeiten. Hört sich zunächst sehr
anspruchsvoll an, ist laut Sylvia Fehn-Madaus aber halb so wild:
„Die meisten dieser Kriterien stimmen mit den ohnehin geltenden
Verordnungen überein, das Problem ist nur, dass sich nicht alle daran
halten.“ Einhaltung der Abstandspflicht etwa oder die Bereitstellung
von Desinfektionsmittel auch für das Personal gehörten dazu, oder
Sanitäranlagen, die das Händewaschen und -trocknen auch ohne
Berührung der Armaturen erlauben. Auch das Gebot, eine
Stofftischdecke nur einmal zu verwenden. Die meisten Betriebe sollten
das ohne größere Investitionen hinkriegen, meint Fehn-Madaus.

Der TÜV bleibt natürlich dran: „Das Zertifikat wird für drei
Jahre vergeben, in jedem Jahr wird überprüft, ob die Kriterien noch
eingehalten werden. Halbjährlich kommen wir außerdem unangemeldet
vorbei“, kündigte Alina Roeder, Projektleiterin beim TÜV
Rheinland, an.

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RAG - Redaktion

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