Taxitarif wird angepasst
Geltende Kilometerpreise bleiben bestehen – Festpreise möglich

Taxis am Kölner Hauptbahnhof.  | Foto: Arton Krasniqi

Der Rat der Stadt Köln hat eine Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis ("Kölner Taxitarif") beschlossen. Eine Anpassung der Kilometerpreise, die eine Taxi-Interessenvertretung bei der Verwaltung beantragt hatte, lehnte der Rat ab. Vorgeschlagene Regelungen bezüglich Festpreisen innerhalb eines Tarifkorridors nahm der Rat an.
Zum 1. Februar 2025 gilt:

  1. Die bisherigen Kilometerpreise (seit 1. September 2022) bleiben gültig. Die Preise betragen pro Kilometer weiterhin 2,60 Euro (bis sieben Kilometer) und 2,20 Euro (ab dem siebten Kilometer). Die Grundgebühr beträgt 4,90 Euro, die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit 0,50 Euro je Minute. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit beträgt der Gesamtpreis beispielsweise 25,10 Euro.
  2. Festpreise gelten für Fahrten auf vorherige Bestellung. Das Modell wurde in München bereits erfolgreich eingeführt. Das bedeutet konkret: Bei der Vermittlung von vorbestellten Fahrten können Taxi-Unternehmer*innen oder die Vermittlungszentrale den Preis im Vorhinein anpassen. Diese Anpassung kann bis zu minus fünf Prozent bis maximal plus 20 Prozent des regulären Beförderungsentgeltes des Taxitarifs betragen.
Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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