Für Anwohner wird's deutlich teurer
Parken
kostet
jetzt 100 Euro
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juli die neue Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen. Die Regelung greift ab dem 1. Oktober. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro erhöht sich auf 100 Euro.
Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025. Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor.
Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.
Sowohl die jüngst beschlossene als auch die neue Gebühr-enregelung ab 1. März 2025 regeln ebenfalls neu, dass Besitzer von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimeter ab dem 1. Oktober 2024 generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis haben.
Die Übergangsregelung wurde in der Ratssitzung am 27. Juni 2024 beschlossen, da die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigt und erst zum 1. März 2025 eingeführt werden kann.
Derzeitige Inhaber von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigungen zum 1. Oktober 2024 zur Verlängerung anstehen, werden – wie in der Vergangenheit üblich – in den kommenden Tagen von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und dabei auch über die neue Gebührenhöhe informiert.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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