Europawahl 2024 am 9. Juni
Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen werden seit Samstag, 4. Mai, bis spätestens Samstag, 18. Mai 2024, zugestellt. Wahlberechtigte, die bis einschließlich Samstag, 18. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Hotline 0221/221-34567 zu wenden.
- Wahlberechtigt zur Europawahl ist gemäß § 6 Europawahlgesetz, wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit 9. März 2024 – in Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses war Sonntag, 28. April 2024. In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024, Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln).
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
- Am Wahltag, 9. Juni 2024, besteht die Möglichkeit, an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis, Identitätsausweis (bei Unionsbürger*innen) bzw. Reisepass möglich. Die jeweiligen Wahlgebäude und Wahlräume sind online abrufbar über die sogenannte Wahlgebäudesuche, die unter www.wahlen.koeln veröffentlicht wird.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt ab Montag, 6. Mai, und endet am Freitag, 7. Juni 2024. Die Wahlberechtigten haben somit über einen Zeitraum von fünf Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. Die genauen Rahmenbedingungen und Standorte sind unter www.wahlen.koeln veröffentlicht. Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, werden die Wähler*innen gebeten, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
- Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: Das Wahlamt empfiehlt die Beantragung per Online-Briefwahlantrag unter www.briefwahl.koeln beziehungsweise per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann die Beantragung per Post mit dem Wahlscheinantrag (dem unteren Teil der Wahlbenachrichtigung), per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, per Fax an 221-21922 oder per E-Mail an wahlamt@stadt.koeln erfolgen. Die Nutzung des Online-Briefwahlantrags ist nur bis Mittwoch, 5. Juni 2024, bis etwa 12 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden Briefwahlanträge per Post, Fax oder E-Mail werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfiehlt das Wahlamt in der letzten Woche vor der Wahl eher die Möglichkeit der Direktwahl oder am Wahltag die Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.
Das Wahlamt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahl, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen.
Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (Sonntag, 9. Juni 2024) bis 15 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 6. Mai 2024 produziert und versandt, also über einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein.
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung kann die Zustellung der Briefwahlunterlagen – je nach Briefwahlaufkommen – bis zu zehn Werktage dauern.
Ausschließlich am Wahltag (9. Juni 2024) von 12 bis 18 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse abgegeben werden. Eine Abgabe in einem Urnenwahlraum ist jedoch nicht möglich.
Alle weiteren Informationen sind abrufbar unter www.wahlen.koeln
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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