Maskenpflicht im Freizeitpark
Maßnahmen wegen Ignoranz erforderlich

FFP2- und OP-Maske. | Foto: Beate Pack

Lindlar - Angesichts hohen Besucheraufkommens in Verbindung mit beobachteten
Verstößen oder Ignoranz gegen die Pandemieschutzbestimmungen führt
die Gemeinde Lindlar mit Wirkung von Samstag, 27. Februar 2021, 10
Uhr eine allgemeine Maskenpflicht für den gesamten Bereich des
Lindlarer Freizeitparks
ein. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung des Bürgermeisters mit einem Lageplan des
betroffenen Gebiets wird heute veröffentlicht.

Zu dem Bereich gehören auch die Eingangsbereiche und Zuwegungen mit
dem Kastela-Platz, der Shaftesburystraße und der Brionner Straße.
Die Regelung soll zunächst bis zum 14. März 2021 gelten, und
zwar täglich zwischen 10 und 22 Uhr.

Hintergrund: Nach der Veröffentlichung des Landeszentrums Gesundheit
NRW auf seiner Internetseite (Datenstand 25. Februar 2021 00:00) liegt
die sog. Sieben-Tages-Inzidenz des neuartigen Coronavirus bezogen auf
den Oberbergischen Kreis bei derzeit bei 73,9 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohner, landesweit bei 64,2. Beide Werte liegen über dem
in
§ 28 a Infektionsschutzgesetz mit 50 Neuinfektionen/100.000
Einwohnerdefinierten und in § 16 Abs. 2 CoronaSchVO vorgesehenen
Auslösewert für umfassende Schutzmaßnahmen.
Das Ansteckungsgeschehen im Gemeindegebiet, in Nordrhein-Westfalen und
bundesweit
ist unverändert diffus und von unklaren Ansteckungswegen geprägt.

Die restriktiveren Fassungen der Coronaschutzverordnung haben zwar
dazu geführt, dass
das Personenaufkommen gegenüber einem Normalbetrieb in den meisten
Bereichen erheblich reduziert ist. Eine Ausnahme bilden die
touristisch und für urbane Erholungszwecke
besonders interessanten Bereiche im Freizeitpark an der Brionner
Straße, die bei gutem Wetter mindestens ebenso viele Besucher
anziehen wie zu Zeiten vor den ersten Infektionsschutzmaßnahmen. Nach
den Feststellungen des Ordnungsamtes kommt es in
den Bereichen aufgrund des Personenaufkommen in erheblicher Zahl dazu,
dass Menschen untereinander den Mindestabstand von 1,50 m
nichteinhalten. Gleichzeitig erfordert die Infektionslage unverändert
gesteigerte Bemühungen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes.

Die Allgemeinverfügung wird u.a. auf der Homepage der Gemeinde
Lindlar veröffentlicht.
An den Eingangsbereichen des Freizeitparks werden Hinweisschilder auf
die neue Bestimmung aufgestellt.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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