Vierter bestätigter Corona-Fall in Overath
Arztpraxis bis 20. März geschlossen
Overath/Rhein-Berg - Ein weiterer bestätigter Fall in Overath ist am späten
Montagnachmittag bekannt geworden. Damit sind es jetzt zehn
bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet, teilt die RBK-Pressestelle
mit.
Die 63-jährige Frau hat seit dem 2. März Symptome und ist seit dem
5. März krankgeschrieben. Am 7. März wurde sie stationär
aufgenommen und auch auf das Corona-Virus getestet. Am späten
Montagnachmittag (9. März) ist das positive Testergebnis bekannt
geworden.
Es gab bestehenden Kontakt zu einer Overather Arztpraxis, die daher
geschlossen werden musste. Arzt und Mitarbeitende sind in Quarantäne.
Die Praxis wird voraussichtlich bis 20. März geschlossen bleiben
müssen.
Weitere direkte Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt und einzeln
persönlich und telefonisch betreut. Es erfolgt eine tägliche
Kontaktaufnahme per Telefon, um den Gesundheitszustand der Personen zu
dokumentieren. Das Gesundheitsamt wird hierbei vom Deutschen Roten
Kreuz (DRK) unterstützt. Die täglichen Anrufe erfolgen durch das DRK
im Auftrag des Gesundheitsamtes.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der
Woche von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02202/131313
erreichbar. Dieses Serviceangebot hat der Rheinisch-Bergische Kreis
nun auch auf das Wochenende ausgeweitet und beatwortet Fragen rund um
das Corona-Virus im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr.
Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die
allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise
das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen
und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und
wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich
gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen
Menschenmassen sollten gemieden werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen
zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner
Internetseite
(https://www.rbk-direkt.de/corona-virus)
vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über
seineFacebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).
Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden
unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in
direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten
Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über
Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt
entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger
Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein
Infektionsrisiko ist hier gegeben.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger
engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich
mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld
aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen
Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall
gering.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut
medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung
getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt
hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer
den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen
entschieden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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