Acht bestätigte Corona-Fälle im RBK
Besucher des Prinzen-Ausziehens unter Quarantäne

Foto:  luvqs/Pixabay 

Overath/Rösrath - Am späten Sonntagabend wurden zwei weitere bestätigte Infektionen
mit dem Corona-Virus im Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) bekannt.
Damit sind es jetzt insgesamt acht bestätigte Corona-Fälle im
Kreisgebiet, teilt die Pressestelle des RBK mit.

Ein 30-jähriger Mann aus Rösrath kam am 7. März gemeinsam mit
seiner Lebensgefährtin von einem Auslandsaufenthalt in einem der
Risikogebiete zurück. Er ist aufgrund von leichten
Erkältungssymptomen seitdem zu Hause geblieben.

Nach der Kontaktaufnahme mit einem Bereitschaftsarzt wurde der Mann an
der zentralen Abstrichstelle mit positivem Ergebnis abgestrichen. Nach
derzeitigem Kenntnisstand gibt es außer der Lebensgefährtin keine
weiteren Kontaktpersonen im hiesigen Umfeld. Der Mann und seine
Lebensgefährtin stehen unter häuslicher Quarantäne.

Ein 62-jähriger Mann aus Leichlingen hat seit dem 5. März
Erkältungssymptome. Er hatte Kontakt zu einer Person aus Berlin, bei
der ein positives Abstrichsergebnis bestätigt worden ist. Daraufhin
hat sich der Mann unverzüglich in die zentrale Abstrichstelle
begeben. Auch sein Testergebnis ist positiv. Neben seiner Ehefrau
wurden vier weitere Kontaktpersonen ermittelt. Diese stehen nun unter
häuslicher Quarantäne. Den beiden positiv getesteten Männern geht
es den Umständen entsprechend gut.
 

Im Rheinisch-Bergischen Kreis war am Sonntagnachmittag eine weitere
Erkrankung mit dem Corona-Virus bei einem Overather bekannt geworden,
so die RBK-Pressestelle.

Der 54-jährige Overather hat Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl
und Abgeschlagenheit. Der Mann gab an, am Dienstag, 25. Februar beim
Prinzenausziehen in Overath teilgenommen zu haben. Derzeit werden alle
Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert.

Da die erkrankte Person die Karnevalsveranstaltung am 25. Februar
besucht hat und nicht zweifelsfrei ermittelbar ist, mit wem der
Erkrankte in engeren Kontakt getreten ist, lassen sich hier die
unmittelbaren Kontaktpersonen nicht präzise und zweifelsfrei
ermitteln. Daher werden alle Besucher des Prinzen-Ausziehens am 25.
Februar in Overath vorsorglich unter Quarantäne gestellt und gebeten
bis einschließlich 10. März das Haus nicht zu verlassen.

Am Bürgertelefon des Kreises können sich Kontaktpersonen, die an der
Veranstaltung teilgenommen und Erkältungssymptome haben, zwecks
Terminvereinbarung für einen Abstrich unter der Telefonnummer 02202
131313 melden. Das Telefon ist heute bis 22 Uhr besetzt. Die zentrale
Abstrichnahme erfolgt morgen.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die
allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise
das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen
und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und
wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich
gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen
Menschenmassen sollten gemieden werden.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden
unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in
direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten
Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über
Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt
entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger
Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein
Infektionsrisiko ist hier gegeben.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger
engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich
mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld
aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen
Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall
gering.

Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut
medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung
getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt
hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer
den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen
entschieden. Die Situation auf den Einzelfall bezogen, ist bei dem
Besuch einer Karnevalsveranstaltung anders zu bewerten. Deshalb werden
hier alle Besucher der Veranstaltung derzeit als Kontaktpersonen
ersten Grades gewertet. Eine weitergehende Differenzierung ist nicht
möglich.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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