Das Problem mit den Kindergartenplätzen
Wie ist die Situation in Overath?

„Ein Königreich für einen Kindergartenplatz“ - so könnte man die Sorgen der Eltern zusammenfassen. | Foto: pixabay.com/Design_Miss_C
  • „Ein Königreich für einen Kindergartenplatz“ - so könnte man die Sorgen der Eltern zusammenfassen.
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Overath - Immer mehr Eltern klagen über fehlende Kindergartenplätze. Sie
klagen nicht nur darüber, oft genug strengen sie auch Klagen an, um
ihrem Kind einen Platz in einer Kindergartengruppe zu sichern. Nicht
um des Klagens Willen, sondern weil es die persönliche Situation
erforderlich macht.

Das ist nicht nur in Großstädten der Fall. Auch auf dem Land oder
etwa in Overath gibt es Familien, allein erziehende Mütter oder
Väter, die ihre „liebe Not“ haben, ihr Leben rund um ihr Kind und
zeitgleich um ihre finanzielle Situation, jedoch ohne zugesicherten
Kindergartenplatz, organisieren zu müssen.

Rund 30 Kinder, deren Eltern auf einen Platz warten, sind zur Zeit dem
Overather Jugendamt gemeldet. Und dies, obwohl in fast allen 16
Tagesstätten bereits Überbelegungen der Gruppen, so rechtlich
möglich, vorgenommen wurden, erklärt Herbert Rijntjes, Leitung Amt
für Jugend, Schule, Sport. Die Stadt Overath, so sagt er, arbeite
intensiv an der Schaffung weiterer Plätze. „Die Planungen für eine
zusätzliche „Waldgruppe“ stehen kurz vor dem erfolgreichen Ende.
In Marialinden sollen noch in diesem Jahr zusätzliche 20 Plätze, in
Immekeppel Anfang 2020 weitere 60 Plätze in Betrieb genommen
werden.“

Solche Informationen sind natürlich für akut Betroffene nicht
unbedingt hilfreich, zeigen aber, dass sich in Overath etwas bewegt,
dass man nach Kräften bemüht ist, jungen Familien ein
familienfreundliches Umfeld zu bieten.

Dabei stellt sich die Frage, ob es nicht überdenkenswert ist für die
Stadt Overath, eigene Einrichtungen zu schaffen? Dazu nochmals Herbert
Rijntjes: „Diese Option besteht grundsätzlich. Allerdings sind die
fehlenden Plätze nicht mit der fehlenden Bereitschaft der freien
Träger verbunden, zusätzliche Plätze zu schaffen. Die
Betriebserlaubnisse des Landesjugendamtes werden ausgeschöpft. Eine
kommunale Trägerschaft unterliegt den gleichen Bedingungen.“

Letztlich ist zur Zeit noch Improvisationsfähigkeit der Erziehenden
gefragt, zumindest solange, bis in Marialinden und Immekeppel der
Betrieb für die zusätzlichen Plätze aufgenommen wird. Oder aber die
Klage, deren Weg mit dem Widerspruch gegen den negativen Bescheid des
Jugendamtes beginnt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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