Kaum jemand kennt sie.
Die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung - Diesen zugegeben sperrigen Ausdruck muss man sicherlich zweimal lesen. Aber es lohnt sich! Kaum jemand kennt die Möglichkeit sich diese von seinem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen und damit möglicherweise Geld zu sparen.

Mögliche Erkrankungen bei denen eine Empfehlung vom Arzt ausgesprochen werden kann, sind z.B.:

- Diabetes
- Bluthochdruck u.a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Rheuma
- Übergewicht und Mangelernährung
- erhöhte Cholesterin- oder Harnsäurewerte

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) haben die Möglichkeit einen Zuschuss für eine Ernährungstherapie zu genehmigen. Allerdings handelt es sich nur bei wenigen Ausnahmen um ein Heilmittel wie z.B. bei der Physiotherapie. Daher gibt es keine Garantie der Kostenübernahme. Jede seriöse Ernährungsfachkraft stellt Ihnen vor Beginn einer Beratung einen Kostenvoranschlag aus, wenn Sie dies wünschen. Zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes reichen Sie diesen bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese informiert Sie dann über die mögliche Höhe des Zuschusses.
Private Krankenversicherungen (PKV) entscheiden unterschiedlich, ob und in welchem Umfang die Ernährungstherapie erstattet wird. Dies ist u.a. abhängig von den individuell abgeschlossenen Verträgen. Daher ist auch hier vorab eine Klärung mit der Versicherungsgesellschaft empfehlenswert.

Sprechen Sie Ihren Arzt bei Interesse an. Die meisten Erkrankungen können durch eine Ernährungsumstellung nicht geheilt werden. Trotzdem können Sie selbst aktiv werden und Ihren Körper unterstützen, besser damit zu leben. Auch ein weiteres Fortschreiten der Erkrankung lässt sich häufig verlangsamen oder sogar verhindern.

Ein Pro-Argument für Ihren Arzt: Er muss keine Budgetkürzungen befürchten, da es eine so genannte extrabudgetäre Leistung ist. Er hat also keine Nachteile. Im Gegenteil - In Ernährungsfragen gut beratene Patientinnen und Patienten können für das Budget sogar günstiger sein.
Ein besonderes Formular ist nicht vorgeschrieben. Verwendet werden kann ein Rezeptformular, ein Attest oder ein vorgefertigtes Formular, welches im Internet heruntergeladen werden kann.

Tun Sie etwas für sich und Ihr Wohlbefinden! Vielleicht ein lohnenswerter Vorsatz für 2023?

LeserReporter/in:

Birgit Westermann aus Overath

Birgit Westermann auf Xing
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