Streitschlichter
Leienbach neuer Schiedsmann
Reichshof. Fünf Jahre setzte sich Christian Hunger aus Wildberg als Schiedsmann im Bezirk Reichshof II (Denklingen) für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Er legte nun zum Ende seiner Wahlperiode das Schiedsamt aus persönlichen Gründen nieder.
Sein Nachfolger, Armin Leienbach (62, Leiter eines Bildungszentrums einer Versicherung) erfüllt die Voraussetzungen zur Übernahme des Schiedsamtes und wurde vom Rat der Gemeinde Reichshof für eine Amtsperiode von fünf Jahren für das Amt der Schiedsperson gewählt. Anschließend erfolgte die Bestätigung vom Direktor des Amtsgerichts Waldbröl.
Armin Leienbach wohnt in Sotterbach.
Was macht ein Schiedsmann?
Die Schiedspersonen schlichten Streitigkeiten, bevor es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell bearbeitet und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“. Die Schiedspersonen können schlichten, richten aber nicht.
Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Die Schiedsperson hört sich beide Parteien an und versucht mit diesen, eine Lösung des Streites zu erarbeiten. Eine von den Parteien selbst gefundene und beidseitig akzeptierte Lösung ist besser als jedes Urteil, dem sich die Parteien unterwerfen müssen.
In sogenannten Privatklagesachen müssen Bürger, ehe sie sich an das Gericht wenden, zum Schiedsamt.
Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, der die Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt.
Solche Privatdelikte sind: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Das Schiedsamt ist aber auch Gütestelle für zivilrechtliche Streitigkeiten. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde; dies gilt etwa für den Überwuchs von Pflanzen oder das Hinüberfallen von Früchten eines Baumes sowie weitere Nachbarrechte.
Unbürokratisch
Das Verfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch.
Reichshofer Schiedspersonen
Schiedsamtsbezirk I (Eckenhagen und Umgebung): Jürgen Neumann, 01 70/3 00 69 25 oder Mail: juergen.neumann@schiedsmann.deSchiedsamtsbezirk II (Denklingen und Umgebung) ab 12. Juli Armin Leienbach: 01 73/5 62 43 45, armin.leienbach@schiedsmann.deDie genaue Zuordnung der Reichshofer Ortschaften zu den beiden Schiedsamtsbezirken ist auf der Internetseite der Gemeinde Reichshof unter www.reichshof.de > Rathaus & Bürger > Politik > Schiedsamt zu finden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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