Zu wenig Platz
Windfus: Parken wieder ein Problem

Bernd Renselmann misst die Breite des Gehwegs. | Foto: Michael Kupper
  • Bernd Renselmann misst die Breite des Gehwegs.
  • Foto: Michael Kupper

Reichshof. „Wenn sich da keine Regelung finden lässt, müssen wir den Laden dicht machen“, kündigt Bernd Renselmann aus der Reichshofer Ortschaft Windfus an. Seit 23 Jahren betreibt seine Frau Imelda dort eine Fußpflegepraxis, doch seit einigen Wochen gibt es Probleme mit der Parksituation vor dem Haus. Das Ordnungsamt habe bemängelt, dass die Kunden mit ihren Fahrzeugen zur Hälfte auf dem knapp zweieinhalb Meter breiten Bürgersteig parken - und Knöllchen verteilt.

Renselmann hat zwar Parkflächen unmittelbar am Haus, doch sei den Kunden das Rangieren in der extrem steilen Einfahrt nicht zuzumuten. Er erinnert sich, dass diese Problematik vor etwa 15 Jahren schon einmal auf dem Tisch lag. Damals habe es eine Ortsbesichtigung mit dem damaligen Bürgermeister Gregor Rolland, dem Ordnungsamt sowie dem Bezirksdienst der Polizei gegeben. Dabei sei einhellig festgestellt worden, dass es aufgrund der Breite des Gehweges ausreichend Platz sowohl für Fußgänger als auch für den Straßenverkehr gäbe, wenn ein Auto halb-

seitig auf dem Bürgersteig parke. Beim Abstellen am Straßenrand sei allerdings die verbleibende Fahrbahnbreite zu gering.

Auf Nachfrage schilderte Markus Pollmann, Leiter des Reichshofer Ordnungsamtes, dass der auf dem Gehweg geparkte Wagen einer Frau im Rahmen der Kontrolle nach einer Nachbarschaftsbeschwerde aufgefallen sei. Darin sei bemängelt worden, dass ein Anwohner in der Straße sein Boot dauerhaft auf dem Bürgersteig abgestellt habe. „Da gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung“, erläuterte Pollmann. „Wir können das nicht einem verbieten und einem anderen ein paar Meter weiter erlauben.“

Nach der Straßenverkehrsordnung sei die Rechtslage eindeutig, allerdings habe die Dame auch keinen Strafzettel erhalten, da sie ihr Fahrzeug umgehend entfernt habe.

Der Ordnungsamtschef betonte, dass auch eine jahrelange Gewohnheit, vorschriftswidrig zu parken, nicht zu einem Rechtsanspruch führe: „Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt, muss er mit Konsequenzen rechnen.“

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Michael Kupper aus Reichshof

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