Kreis richtet Überwachungszone ein
Geflügelpest in Lohmar

Der Ausbruch der Geflügelpest in Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis  hat auch Auswirkungen auf Teile des Rheinisch- Bergischen Kreises. Foto: AdobeStock
  • Der Ausbruch der Geflügelpest in Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis hat auch Auswirkungen auf Teile des Rheinisch- Bergischen Kreises. Foto: AdobeStock
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Rhein-Berg. Am 27. Oktober wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und einer Wachtel in Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis festgestellt. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchsstelle eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Gebiete in Rösrath, Overath und Bergisch Gladbach, die im südlichen Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Schutzmaßnahmen aufgeführt werden, die von den Geflügelhalter*innen in der Überwachungszone eingehalten werden müssen. Infos auf https://t1p.de/89pus. Die Karte auf https://t1p.de/50925 zeigt, welche Gebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis in der Überwachungszone liegen.
Maßnahmen für die Überwachungszone
Ab sofort gilt für alle Halter*innen von Geflügel in der betreffenden Überwachungszone die Pflicht, das Eindringen des Erregers in die Stallungen durch geeignete Hygienemaßnahmen zu verhindern. So ist wichtig, dass die Hände regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Das gilt auch für Schuhe, die nur in den Ställen getragen werden und nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden sollten. In den Ställen sollte Schutzkleidung getragen werden, die unmittelbar vor dem Betreten angezogen und nach dem Verlassen wieder abgelegt wird. Auch die Schutzkleidung sollte nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Ein unbefugter Zutritt zu den Stallungen durch betriebsfremde Personen sollten Halterinnen und Halter in jedem Fall verhindern.
Besonders wichtig ist es, dass die Halter*innen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühner, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere aufmerksam beobachten.
Meldepflicht
Alle Halter*innen von Geflügel – auch Hobbybetriebe – müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter 02202/ 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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